Köln, 05.03.2007 16:26 Uhr (FS)
Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dezember 2006, Seite 3232) und tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Ziel der neuen Regelungen sind der Verbraucherschutz und die Harmonisierung des Marktes für Versicherungsvermittlung.
Durch das Gesetz wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig.
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