Nürnberg, 27.03.2007 08:47 Uhr (Uta Schuricht)
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Übertragung von Betriebsrentenansprüchen (EU-Portabilitätsrichtlinie) wird insbesondere von den Industrieverbänden scharf kritisiert.
Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie bedeute letztlich aufgrund der damit verbundenen Verteuerung und des steigenden Verwaltungsaufwands das „Aus“ der freiwilligen Betriebsrenten.
Zielsetzung der Europäischen Kommission ist es jedoch, im Rahmen einer Gesamtstrategie Wachstum und Beschäftigung zu fördern. In diesem Sinne sollen vor allem die Mobilitätshindernisse im Rahmen betrieblicher Altersversorgungssysteme innerhalb der EU weiter beseitigt werden. Insofern wird also ein Mitnahmerecht der Arbeitnehmer bei Wechsel des Arbeitgebers festgelegt. In Deutschland ist dies bislang nur für kapitalgedeckte Systeme vorgesehen.
Darüber hinaus werden auch neue Mindeststandards für die Betriebsrenten definiert.
So sollen die Unverfallbarkeitsfristen von fünf auf zwei Jahre verkürzt werden, so dass die Arbeitnehmer bereits nach zwei Jahren Anspruch auf die Betriebsrente haben. Das Mindestalter für den Rentenerwerb soll auf 21 Jahre herabgesetzt werden. Bislang liegt das Mindestalter in Deutschland bei 30 Jahren.
Darüber hinaus soll eine Dynamisierungspflicht von Betriebsrentenanwartschaften für ausgeschiedene Mitarbeiter eingeführt werden, so dass deren Ansprüche an die Inflationsrate oder die Entwicklung des Lohnniveaus angepasst werden.
Die Industrieverbände kritisieren, dass die Festlegung von Mindeststandards nicht in den Aufgabenbereich der EU falle.
Darüber hinaus sei gerade die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Die Verbände sprechen von Mehrkosten in Höhe von 30 Prozent. Zudem werde die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument entwertet. Viele Unternehmen würden unter diesen Rahmenbedingungen von der Gewährung betrieblicher Altersversorgungsleistungen Abstand nehmen.
Aufgrund der vielen Schwachpunkte und der Kritik soll die Richtlinie zunächst nur für kapitalgedeckte Betriebsrenten gelten. Dann wären nach Angaben des Bundesverbands der Arbeitgeberverbände (BDA) nur ein Drittel der Ansprüche in Deutschland betroffen.
Um den widerstreitenden Interessen Rechnung zu tragen, ist bereits der Vorschlag unterbreitet worden, den Richtlinienvorschlag in eine nicht bindende Empfehlung umzuwandeln. In diesem Fall würden die nicht rechtsverbindlichen Mindeststandards nicht schädigend in die betrieblichen Altersvorsorgesysteme eingreifen.
Im April wird das Europäische Parlament nach bereits mehrfacher Verschiebung endlich über den Richtlinien-Vorschlag abstimmen. Beobachter sind der Ansicht, dass das Ergebnis der Abstimmung derzeit noch absolut offen ist. Fraglich ist auch, ob in diesem Zusammenhang noch entsprechende Kompromissvorschläge der Regierungen aufgenommen werden. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie letztlich die Staaten entscheiden werden, die über den Vorschlag einstimmig abstimmen müssen. Eine Abschwächung des Entwurfs deutet sich bereits jetzt an. Sollten diese Mitgliedstaaten den Entwurf gänzlich zurückweisen, droht das gesamte Projekt doch noch zu scheitern.
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