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Quam: 8,5 Milliarden Euro gezahlt und nichts davon gehabt

Köln, 26.04.2007 20:21 Uhr (FS)

Quam ist mit der Klage gegen den Entzug seiner UMTS-Lizenz vor Gericht gescheitert. Die Kölner Richter gaben dem Widerruf der Lizenz durch die Bundesnetzagentur statt, da der einstige Mobilfunker seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt habe.

Der einstige Mobilfunker Quam ist mit der Klage gegen den Entzug seiner im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz gescheitert. Das Kölner Verwaltungsgericht erklärte den Widerruf der Lizenz durch die Bundesnetzagentur für rechtskräftig. Die Quam GmbH sei seiner Verpflichtung zum Aufbau eines UMTS-Netzes nicht nachgekommen, begründeten die Richter das Urteil.

Kein Anrecht auf Rückzahlungen

Der Quam GmbH stehe darüber hinaus keine Erstattung des Zuschlagspreises in Höhe von etwa 8,5 Milliarden Euro zu. Das Unternehmen habe es selbst zu vertreten, dass es in Kenntnis seiner aus der Lizenz folgenden Verpflichtungen kein Netz aufgebaut habe. Die der Zahlung zu Grunde liegenden Zuschlags- und Zahlungsbescheide seien überdies bestandskräftig, weil die Quam sie nicht fristgerecht angefochten habe. Deswegen könne sich das Unternehmen nun auch nicht nachträglich auf die von ihr behauptete Rechtswidrigkeit der Versteigerung berufen.

Die Quam GmbH, die seinerzeit unter dem Namen Marabu Vermögensverwaltung GmbH firmierte, erhielt bei der im Sommer 2000 durchgeführten Versteigerung der UMTS-Lizenzen für ca. 8,5 Milliarden Euro den Zuschlag für eine der begehrten Lizenzen. Die Lizenz war an die Bedingung geknüpft, dass ihr Inhaber auch tatsächlich ein UMTS-Netz aufbaut. Nachdem die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post – jetzt die Bundesnetzagentur - im Sommer 2004 bei Überprüfungen festgestellt hatte, dass keine Aktivitäten auf den der Quam GmbH zugeteilten Frequenzen stattfanden, widerrief sie die Lizenz im Dezember 2004.

Gegen diesen Widerrufbescheid legt die Quam Klage ein. Außerdem forderte das Unternehmen eine Rückzahlung des für die Lizenz entrichteten Zuschlagspreises, da die Versteigerung selbst rechtswidrig gewesen sei und gegen die Verfassung und das europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen habe.

Hinter Quam standen die beiden Unternehmen Telefónica Móviles S.A., Madrid, und Sonera Corp., Helsinki. Quam hatte im Jahr 2002 alle Geschäftstätigkeiten eingestellt.

www.quam.de

 

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