Ab dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater grundsätzlich eine gewerberechtliche Erlaubnis, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt wird. Hier gibt es weitere Infos und Kontaktadressen.
Außerdem sind alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater verpflichtet, sich in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen.
Sofern Sie als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sind, erhalten Sie die Antragsformulare bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern. Die jeweiligen Adressen erhalten Sie online über www.dihk.de.
Im Detail:
- Ab dem 22. Mai 2007 müssen alle gewerblich tätigen Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
- Bitte achten Sie darauf, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die den Anforderungen der §§ 8 bis 10 VersVermV in der endgültigen Fassung vom 11. Mai 2007 genügt. Entsprechend benötigen Sie im Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren eine aktuelle Bescheinigung, die nach dem 11. Mai 2007 ausgestellt worden sein muss.
- Wer bereits vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler tätig war, bedarf bis zum 1. Januar 2009 keiner Erlaubnis und Registrierung.
- Wer erst am 1. Januar 2007 oder später seine Tätigkeit als Versicherungsvermittler aufgenommen hat, muss die gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich ab dem 22. Mai 2007, spätestens bis zum 22. Juli 2007 erfüllen.
- Wer vom 22. Mai 2007 an neu tätig werden möchte, muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit die Erlaubnis und Registrierung beantragen und seine Berufsqualifikation nachweisen.
- Die gewerbliche Vermittlung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Reichen Sie Ihre Anträge bitte im Original ein. Bitte beachten Sie, dass Sie zwei Anträge stellen müssen:
- den Antrag auf Erlaubniserteilung oder Erlaubnisbefreiung und
- den Antrag auf Registrierung.
Etwas anderes gilt, wenn Sie als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO über ein Versicherungsunternehmen für die Eintragung in das Register gemeldet werden möchten. Dann werden Ihre Daten in der Regel von dem/den haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen elektronisch übermittelt.