Finanzen Markt & Meinungen Startseite

 

Unternehmensteuerreform: Hintergründe zur Gesetzgebung

Berlin, 22.05.2007 12:45 Uhr (redaktion)

Der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (Bundestags-Drucksache 16/4841) wird zurzeit intensiv im Finanzausschuss des Bundestages beraten. Am 25. April sowie 7. Mai fanden dazu öffentliche Anhörungen statt. Aus
Sicht der mittelständischen Unternehmen stehen folgende Maßnahmen im Fokus der Diskussion:

Zinsschranke

Zinsaufwendungen sollen nur noch in Höhe von 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsaufwand und Zinsertrag abgezogen werden können, wenn der Zinssaldo die Freigrenze von 1 Mio. € übersteigt. Hier besteht aus Sicht der
Wirtschaft erheblicher Änderungsbedarf. Zumindest sollte die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Außerdem sollte die Bezugsgröße für die Zinsschranke um Abschreibungen und Forschungsaufwendungen erweitert
werden.

Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Vorgesehen ist bisher, alle Zinsen sowie die pauschalen Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Leasingraten oberhalb eines Freibetrages von 100.000 € zu 25 % der Gewerbesteuer hinzuzurechnen. Die IHK-Organisation ist grundsätzlich gegen eine Ausdehnung der Substanzbesteuerung. Im konkreten Gesetzgebungsverfahren sollten wenigstens die pauschalierten Finanzierungsanteile
bei Immobilien auf 50 % und bei mobilen Wirtschaftsgütern auf
15 % gesenkt werden. Zudem ist zur Vermeidung von erheblicher Bürokratie auf die Hinzurechnung von Skonti u. ä. zu verzichten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine Sofortabschreibung soll nur noch bis zu 100 € möglich sein. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 100 und 1.000 € sollen einheitlich in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch hier besteht noch Korrekturbedarf. Die Grenze für Sofortabschreibungen muss
mindestens auf 200 € angehoben werden. Außerdem sollte die Abschreibungsdauer für den Pool auf 3 Jahre gesenkt werden.

Investitionsabzugsbetrag zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Der Anwendungsbereich des § 7g EStG ist zu eng gefasst. Für bilanzierende Unternehmen ist das Größenmerkmal Betriebsvermögen bei 210.000 € festgelegt. Für Einnahmen-Überschuss-Rechner ist eine Gewinngrößengrenze
von 100.000 € vorgesehen. Diese Grenze muss angehoben werden. Der Finanzausschuss des Bundestages wird am 23. Mai 2007 abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Die 2. und 3. Lesung des Bundestages ist für den 25. Mai 2007 vorgesehen. Anfang Juli erfolgt die abschließende Abstimmung im Bundesrat.

FAZIT

An einigen Stellen ist es der IHK-Organisation schon gelungen, die Belange des Mittelstandes zu berücksichtigen. So vermeidet der Freibetrag von 100.000 € bei den geplanten Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer Belastungen für kleinere Unternehmen. Auch ist die grundsätzliche Einführung einer Pool-Abschreibung eine Verbesserung gegenüber der ursprünglich geplanten ersatzlosen Streichung der Sofortabschreibung für GWGs. In den abschließenden Gesetzesberatungen deutet sich an, dass noch über Änderungen bei der Zinsschranke nachgedacht wird. Hier findet die Forderung der IHK-Organisation nach Verbesserung
der Bemessungsgrundlage um Abschreibungen zunehmend Gehör. Auch wird eine Anhebung der GWG-Grenze sowie eine Verbesserung des § 7g EStG diskutiert.

 

» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen