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Bundesverfassungsgericht: Heimlicher Abruf von Kontodaten erlaubt

Karlsruhe, 02.08.2007 10:07 Uhr (redaktion)

Ermittler und Steuerfahnder dürfen Informationen über Konten Verdächtiger auch künftig ohne deren Wissen bei den Banken abrufen.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe, wie die Tageszeitung Die Welt berichtet. Damit wies Karlsruhe die Klage einer Bank, eines Anwalts und zweier Sozialleistungsempfänger gegen das Gesetz zur Steuer-Ehrlichkeit ab. Dem BVG zufolge verstießen die Regelungen zum automatischen Kontenabruf nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gesetz zur Steuer-Ehrlichkeit
Bereits seit 2003 dürfen Behörden zur Ermittlung schwerer Finanzstraftaten wie Geldwäsche Kontodaten abfragen, so die Welt. Das Gesetz zur Förderung der Steuer-Ehrlichkeit erlaube seit April 2005 solche Abfragen auch bei der Festsetzung von Steuern oder im Bereich der Sozialleistungen. Dadurch sollten Steuer- und Sozialbetrug verhindert werden. Die Kläger hatten der Welt zufolge moniert, dass damit der gläserne Bankkunde geschaffen werde.

Zugriff auf 500 Millionen Bank-Konten
Die Finanzämter haben durch das Gesetz Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen, so die Tageszeitung. Im vergangenen Jahr nutzten sie dieses Instrument in rund 81.000 Verdachtsfällen. Dabei erfahren die Finanzbehörden laut Welt Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers sowie die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge.

Mitgeteilt werde dabei zudem, wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist. Erst in einem zweiten Schritt könnten Kontostände und Umsätze abgefragt werden. Dazu müsse dem Konto-Inhaber aber zunächst die Chance gegeben werden, die Existenz eines bislang verschwiegenen Kontos aufzuklären.

Behördliche Zuständigkeiten müssen präzisiert werden
Die Karlsruher Richter kritisierten laut Welt nur die Anfragemöglichkeiten in Fällen von Sozialleistungsmissbrauch: Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden habe Zugriff auf diese Daten. Sie forderten den Gesetzgeber demnach auf, das Gesetz bis Mai 2008 zu präzisieren und die für eine Abfrage berechtigten Behörden zu benennen.

Die Bundesregierung hatte den Fehler nach Einschätzung der Welt offenbar schon erkannt und in einem Entwurf zum Unternehmenssteuer-Reformgesetz korrigiert. Nach dem beim Bundesrat liegenden Entwurf seien nun nur noch Ämter zur Datenabfrage berechtigt, die Sozialhilfe, BAföG oder Wohngeld vergeben.

Quelle: MittelstandDirekt

 

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