Berlin, 18.10.2007 12:20 Uhr (redaktion)
Wenn das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) in der jetzigen vom Bundeskabinett verabschiedeten Form ab 2008 in Kraft tritt, wird es nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) nur von wenigen Beteiligungsgesellschaften genutzt werden.
"In seiner jetzigen Form wird das Gesetz leider keine Breitenwirkung erzielen können. Auf der Grundlage des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes werden nach uns vorliegenden Aussagen der Mitglieder höchstens 20 neue Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften gegründet. Auch die Anzahl der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) wird unverändert bei 30 stagnieren", so BVK-Vorstandsvorsitzender Rolf Christof Dienst am Donnerstag in Frankfurt a.M. bei der Vorstellung der BVK-Stellungnahme für die Anhörung im Bundestag am 22. Oktober 2007.
Um überhaupt von den Private Equity-Gesellschaften genutzt zu werden, muss der Kabinettsentwurf des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes überarbeitet werden:
Die Hauptforderung des BVK ist aber nach wie vor die Schaffung stabiler, verlässlicher und vor allem international vergleichbarer Rahmenbedingungen durch ein Gesetz für die ganze Branche. „Die deutsche Private Equity-Branche verlangt keine Förderung, sondern eine Angleichung der rechtlichen Regelungen an die international üblichen Standards“, so Dienst.
Steuertransparente Fonds werden nicht selbst besteuert. Nur ihre Anleger werden so besteuert, als hätten sie selbst in die Zielgesellschaften investiert. Dies ist zum Beispiel bei Aktien- und anderen Investmentfonds selbstverständlich. Private Equity-Fonds sind international üblicherweise ebenfalls steuertransparent. Die Steuertransparenz für alle deutschen Private Equity-Fonds und die weiteren Forderungen bezüglich des MoRaKG führen allenfalls zu marginalen Steuerausfällen. Die vom BMF bis heute regelmäßig genannte Höhe von 15 bis 20 Milliarden Euro entbehrt jeglicher Grundlage. „Das Bundesfinanzministerium weiß seit langem, dass diese Steuerausfälle definitiv nicht zutreffen. Somit bestehen keine wirtschaftlich plausiblen Gründe dafür, die steuerliche Transparenz und ein Private Equity-Gesetz für Deutschland nicht umzusetzen“, ergänzt Rechtsexperte Haarmann. Deutsche Private Equity-Fonds agieren derzeit auf der Grundlage eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums von Dezember 2003 und sind damit bereits in der Regel steuertransparent. Allerdings führt das Schreiben in manchen Bereichen zu Unklarheiten. Im Übrigen reicht die Steuertransparenz durch ein Verwaltungsschreiben manchen potenziellen Fondsinvestoren als Sicherheit nicht aus.
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