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Bundesregierung beabsichtigt Vetorecht für ausländische Investoren

Köln, 19.10.2007 10:09 Uhr (redaktion)

Die Bundesregierung beabsichtigt, sich per Außenwirtschaftsgesetz ein Vetorecht gegen die Beteiligung ausländischer Investoren an deutschen Unternehmen zu sichern. Dabei hat sie insbesondere die „strategische Infrastruktur“ im Visier – ein Bereich, der sich nach politischen Opportunitäten definieren lässt. Das Einfallstor für industriepolitische Bestrebungen wird damit weit geöffnet.

Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung, die diesen Vorschlag erarbeitet hat, räumt dem Investor die Möglichkeit ein, seine Absichten im Vorhinein offen zu legen. Verbindlich entschieden werden soll dann binnen acht bis zwölf Wochen. Beteiligungen können allerdings auch rückwirkend untersagt werden. Damit kommt der Vorschlag der Regierung faktisch einer Meldepflicht gleich. Im Zweifel wird kein Investor das Risiko eingehen, dass eine Übernahme im Nachhinein scheitert. Das Risiko wird mit einem ähnlichen Vorschlag einer CDU-Arbeitsgruppe unter Ministerpräsident Koch fast unkalkulierbar – denn laut diesen Plänen soll es sogar möglich sein, bis zu drei Jahre nach einer Transaktion diese noch zu verbieten.

Stichhaltige Gründe liefern die Regierungsvorschläge indes nicht. Denn wo Wettbewerb herrscht, können Verbraucher auf andere Angebote ausweichen – nur bei einem Monopol ist der Konsument der Willkür ausländischer Anbieter ausgeliefert, gleichermaßen aber auch der inländischer. Hier sind die Wettbewerbsbehörden gefordert.

Außerdem sollte die Regierung die Abschreckungswirkung ihres Vorhabens auf ausländische Investoren nicht unterschätzen. Gerade im Sommer dieses Jahres hat ein chinesisches Unternehmen den Frachtflughafen Parchim in Mecklenburg-Vorpommern übernommen und Investitionen in Höhe von 70 Millionen Euro zugesagt. Mehr als 1.000 Arbeitsplätzen würden die Asiaten damit in der strukturschwachen Region schaffen. Auch solche Investitionen drohen künftig zu unterbleiben.

 

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