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FTD Bericht: BHW-Kunden büßen für Zinswette

Hamburg, 19.10.2007 11:35 Uhr (FS)

Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) informierte die BHW rund 7000 Kunden darüber, dass ihre vollständig angesparten Verträge einseitig gekündigt und ausbezahlt werden.

Verbraucherschützer laufen daher Sturm. Mit dem ungewöhnlich radikalen Schritt versucht der seit 2006 zur Postbank gehörende Baufinanzierer, eine fehlgeschlagene Zinswette aus den 90er-Jahren zu korrigieren.

Weiter wird bericht, das die BHW damals im Zuge seines Börsengangs massiv für seinen Dispo-Plus-Tarif geworben hat, der den Bausparern einen Guthabenzins von bis zu fünf Prozent zusicherte. BHW hatte Kunden mit dem Argument gelockt, dass Bausparverträge eine attraktive Verzinsung bieten, auch wenn man später nicht bauen will. In den Erläuterungen zu dem Tarif hieß es damals: "Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabenverzinsung aus der Sparphase profitieren."

Dazu meint die BHW:
Da die Zinsen in den folgenden Jahren jedoch deutlich sanken, sind die Hochzinsverträge aus den 90er-Jahren für BHW mittlerweile sehr teuer geworden. "Damals konnte niemand ahnen, dass die Zinsen viele Jahre so niedrig sein würden", sagte ein BHW-Sprecher. "Ebenso konnten wir uns nicht vorstellen, dass viele Kunden den Bausparvertrag als reine Geldanlage einsetzen." Dies sei "nicht der Sinn des Bausparens. Wir meinen deshalb, dass eine Kündigung rechtens ist".

Da die Zinsen in den folgenden Jahren jedoch deutlich sanken, sind die Hochzinsverträge aus den 90er-Jahren für BHW mittlerweile sehr teuer geworden. "Damals konnte niemand ahnen, dass die Zinsen viele Jahre so niedrig sein würden", sagte ein BHW-Sprecher. "Ebenso konnten wir uns nicht vorstellen, dass viele Kunden den Bausparvertrag als reine Geldanlage einsetzen." Dies sei "nicht der Sinn des Bausparens. Wir meinen deshalb, dass eine Kündigung rechtens ist".

Ob die Kündigungen BHWs rechtens sind, ist noch unklar. Die Verbraucherzentrale NRW hält eine einseitige Vertragsauflösung für nicht zulässig. Bieler: "Die seinerzeit vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sehen eine solche Kündigungsmöglichkeit bei einer vollständigen Vertragsansparung nicht vor."

Quelle: FTD.de

 

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