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Abzocke im Internet - Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentrale

Frankfurt/Main, 21.11.2007 11:40 Uhr (redaktion)

Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen unter Betroffenen hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120,- € konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt.

Innerhalb von sechs Wochen haben 6.658 Betroffene die Fragen der Verbraucherzentralen beantwortet. Der Hälfte davon wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um die scheinbar kostenlose Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads, um Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnung. Häufig geht es auch um den Versand von Kurzmitteilungen aus dem Internet an Mobiltelefone oder Quizspiele. Kosteninformationen sind im Kleingedruckten oder außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs, weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot startet, versteckt. Jeder zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im Email-Postfach landete. Zahlungsverweigerer bekamen Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

„Die Zahl der Befragten stellt lediglich die Spitze des Eisbergs dar, denn die Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich seit 2006 verdoppelt “, so Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen unterstrich bei der Vorstellung der Ergebnisse die Notwendigkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher über Risiken bei Angeboten im Internet künftig umfassender zu informieren. Es sei zudem auch notwendig, die Einhaltung fairer Kernprinzipien in der digitalen Welt, wie sie in der Charta „Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ des Bundesverbraucherschutzministeriums aufgelistet seien, sicherzustellen. Die Befragung wurde vom Bundesverbraucherschutzministerium finanziell gefördert.

Angesichts der mit Abzockmethoden verursachten Schäden, die sich vermutlich in mehrstelliger Millionenhöhe bewegen, fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber zum Handeln auf. Eine Kostenpflicht muss deutlich erkennbar sein, bevor Surfer ein Angebot in Anspruch nehmen. Online geschlossene Verträge dürfen nur gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten EMail bestätigt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden zu erhalten.

Betroffene Internetdienste
Betroffene Internetdienste (Zum vergrößern bitte aus das Bild klicken)

Zugriffe auf Internetangebote
Zugriffe auf Internetangebote

Verträge der Betroffenen
Verträge der Betroffenen

Reaktion der Internetanbieter
Reaktion der Internetanbieter

Alter der Verbraucher
Alter der Verbraucher

 

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