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Bundesregierung äußert sich über den Rentenversicherungsbericht 2007

Berlin, 23.11.2007 12:14 Uhr (redaktion)

Der Bericht informiert über die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung in den künftigen 15 Kalenderjahren. Die gute Konjunktur schlägt sich demnach auch auf die Rentenkasse nieder.

Wichtigste Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts
Für das Jahresende 2007 rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit einer Rücklage von 11,5 Milliarden Euro. Ende 2006 betrug sie noch 9,7 Milliarden Euro. Die 1,8 Milliarden Euro mehr in der Kasse bedeuten eine Rücklage von 0,72 Monatsausgaben. Das sind mehr als die erforderlichen 20 Prozent einer Monatsausgabe. In den vergangen Jahren war oft dieser Betrag nicht sichergestellt.

Der Zuwachs kommt nicht nur aus der anhaltend positven konjunkturellen Entwicklung. Auch die Anhebung des Beitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent zum 1. Januar 2007 trug dazu bei.

Der Beitragssatz bleibt dennoch bis zum Jahr 2010 bei 19,9 Prozent stabil. Im Jahr 2011 kann er nach den derzeitigen Berechnungen wieder sinken - auf 19,4 Prozent. Dann nämlich wird der obere Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben erreicht.

Der Beitragssatz darf bis zum Jahr 2020 einen Wert von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 einen Wert von 22 Prozent nicht übersteigen.

Das Rentenniveau - also das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten - liegt bis 2020 bei mindestens 46 Prozent und darf bis zum Jahr 2030 einen Wert von 43 Prozent nicht unterschreiten.

Mehr Rentenbezieher
Am 1. Juli 2006 zahlte die Deutschen Rentenversicherung fast 24,5 Millionen Renten an gut 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Im Jahr 2006 überstieg die Zahl derjenigen, die erstmals eine Rente bezogen, die Zahl derer, die keine Renten mehr bezogen. Eine große Herausforderung für die gesetzliche Rente.

Hinzu kamen die Besonderheiten in Ostdeutschland. Männer aus den neuen Bundesländern hatten 2006 durchschnittlich 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung. Das sind fünf Jahre mehr als die Beitragszeiten westdeutscher Männer. Die durchschnittlichen rentenrechtlichen Zeiten bei den Frauen lagen im Osten sogar um über elf Jahre höher als in den alten Ländern. Frauen im Westen kamen auf durchschnittlich 26,1 Jahre Beitragsjahre gegenüber 37,4 Jahren für Frauen aus dem Osten.

Von den 243,1 Milliarden Euro Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung in 2006 kamen 74,3 Prozent aus Beitragsmitteln, 25,2 Prozent waren Bundeszuschüsse. Die 235,5 Milliarden Euro Gesamtausgaben wurden zu 90,2 Prozent für die Auszahlung von Renten aufgewendet.

Statement zur Rente mit 67
Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen. Leider werden immer weniger Kinder geboren. Gleichzeitig haben die Menschen erfreulicherweise eine höhere Lebenserwartung als früher und beziehen entsprechend länger Rente. Diese Entwicklung führt dazu, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern drastisch verändert.

Den Älteren stehen in Zukunft immer weniger Jüngere gegenüber. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-Jährigen im Jahr 2005 noch 1 zu 3,2 betrug, wird es im Jahr 2030 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen. Die Bundesregierung hat sich diesem fortschreitenden demografischen Wandel verantwortlich gestellt und gehandelt. Die Rente mit 67 ist die richtige Antwort, um sowohl den Beitragssatz zur Rentenversicherung auch zukünftig stabil zu halten und das Rentenniveau nachhaltig zu sichern.

Anhebung des Renteneintrittsalters
Bundestag und Bundesrat haben im März 2007 mit dem "Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz" die Rente mit 67 beschlossen. Kernstück ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von bisher 65 auf 67 Jahre. Damit bleibt die gesetzliche Rentenversicherung für alle Generationen auch in Zukunft ein verlässliches und leistungsstarkes Instrument der Alterssicherung.

Beitragssatz- und Rentenniveau
Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Er soll bis zum Jahr 2009 19,9 Prozent nicht überschreiten. Langfristig soll er bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen.

Gleichzeitig soll verhindert werden, dass das Rentenniveau zu stark sinkt. Als Rentenniveau bezeichnet man das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners zum durchschnittlichen Nettoverdienst aller Beschäftigten. Bis zum Jahr 2020 soll das Rentenniveau nicht unter 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns fallen. Bis 2030 nicht unter 43 Prozent.

Schrittweise Erhöhung
Ab 2012 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre. Viele können aber auch in Zukunft noch früher in Rente gehen.
Los geht´s mit dem Geburtsjahrgang 1947. Von 2012 bis 2023 steigt das Renteneintrittsalter zunächst jährlich um einen Monat von 65 auf 66 Jahre, von 2024 bis 2029 dann jährlich um jeweils zwei Monate auf 67 Jahre. Das heißt: Wer 1947 geboren wurde, muss über seinen 65. Geburtstag hinaus noch einen Monat länger arbeiten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.

Trotzdem bleibt für die individuelle Lebensplanung weiterhin Spielraum. Denn auch in Zukunft haben viele Versicherte die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in Ruhestand zu gehen – wenn auch mit 3,6 Prozent Abschlag pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns.

Und es gibt Ausnahmeregelungen: Beispielsweise für besonders langjährig Versicherte und Erwerbsgeminderte.

Vertrauensschutzregelungen
Besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrenten genießen Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 und älter. Wenn sie bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Für sie wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. Ein Rentenbezug ohne Abschlag ist weiterhin ab 65 möglich.

Statement zur Betrieblichen Altersvorsorge


 

Auf Beiträge zur Betriebsrente fallen auch zukünftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Bisher war die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet.


 

Nach dem Bundesrat stimmte der Bundestag am 8. November in 2. und 3. Lesung abschließend dem entsprechenden Gesetzentwurf zu.

Seit der Rentenreform 2001 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Teile des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden. Dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Millionen von Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren hiervon Gebrauch gemacht.

Aufwärtstrend bei der zusätzlichen Altersvorsorge
Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Anwartschaft auf eine betriebliche Rente. Dies entspricht rund 65 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Diese positive Entwicklung ist in erster Linie auf die steuer- und beitragsfreie Entgeltumwandlung zurückzuführen. Das haben Untersuchungen gezeigt. Daher wird dieses Verfahren auch weiter fortgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jetzt Planungssicherheit.

Gleichzeitig sparen bislang bereits knapp 10 Millionen Menschen mit einem privaten Riester-Renten-Vertrag für eine ergänzende Altersvorsorge.

Trotz Kindererziehung gehen erworbene Anwartschaften nicht verloren
Zugleich sieht das Gesetz auch die Absenkung der Altersgrenze von 30 auf 25 Jahre vor, ab der die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften auf Betriebsrenten nicht mehr verfallen.

Diese Regelung stärkt insbesondere die Alterssicherung von Frauen. Wegen der Erziehung von Kindern unterbrechen sie oftmals ihre Erwerbstätigkeit vor dem 30. Lebensjahr. Nach bisheriger Regelung trat die Unverfallbarkeit aber frühestens nach Vollendung des 30. Lebensjahres ein. Erworbene Anwartschaft auf eine Betriebsrente ging so verloren. Ziel ist es jedoch, diese zu erhalten.

Mit der Absenkung auf das 25. Lebensjahr unterstreicht die Bundesregierung die Notwendigkeit, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen.

Am eingeschlagenen Weg festhalten
Die zusätzliche Altersvorsorge ist auf einem guten Weg. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Daneben werden die betriebliche und private Altersvorsorge immer wichtiger für die Bürgerinnen und Bürger, um den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten.

Der Staat hilft beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervergünstigungen.

Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" gestartet. Mit ihr sollen Interessierte fit gemacht werden für eine zusätzliche Altervorsorge. In Kursen an bundesweit mehr als 500 Volkshochschulen vermitteln erfahrene Berater der Deutschen Rentenversicherung das entsprechende Know-how rund um die ergänzende Altersvorsorge.

 

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