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Studie des DIA bestätigt: Altersarmut – ein Problem der Zukunft

Wiesbaden, 28.11.2007 10:41 Uhr (redaktion)

Unterschätzung des Vorsorgebedarfs um 40 Prozent. Altersarmut ist ein weit unterschätztes Problem in unserer Gesellschaft. Alarmierend ist eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zu diesem Thema. Der wissenschaftlichen Erhebung zufolge droht bis zu einem Drittel der Deutschen Haushalte das Abrutschen in die Altersarmut.

"Etwa ein Drittel verfügt über gar kein Finanzvermögen und spart auch nichts. Es sind insbesondere jene, die unbedingt sparen müssten und ungebremst in die Altersarmut laufen", heißt es in der Studie. Grund dafür ist unter anderem eine "dramatische Unterschätzung" des Vorsorgebedarfs. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge beziffert diesen auf etwa 40 % und verweist in diesem Zusammenhang auf die deutlich über den Erwartungen liegende Lebenserwartung und die entsprechend verlängerte erwartete Rentenbezugsdauer.

Hartz-Reformen verschärfen die Problematik
Mit den tief greifenden Hartz-Reformen hat sich für viele Menschen die Situation in der Altersvorsorge dramatisch verändert. Arbeitslose müssen im Zuge der Reform künftig bis zu einer gewissen Grenze auch ihre Ersparnisse und Rücklagen verbrauchen, bevor sie weiter Zahlungen der zuständigen Behörden erhalten. Heftige Kritik an der Reform übt beispielsweise der Sozialverband Deutschland. Besonders kritisch gesehen wird die Auflage, nach der Langzeitarbeitslose mit der neuen Gesetzgebung auch ihre Lebensversicherung aufbrauchen müssen. Laut Verbandspräsident Adolf Bauer ist es "kurzsichtig und unsinnig", diese Altersrücklagen anzugreifen. In Folge der Reform erwartet der Verband eine steigende Altersarmut. Ein weiterer Vorwurf gegen die Hartz-Regelungen besteht darin, dass der Rückgriff auf die private Altersvorsorge der Arbeitslosen das Ergebnis jahr- oder gar jahrzehntelangen Sparens in Zeiten der Beschäftigung zerstören würde.

Geringe Beiträge zur Alterssicherung
Der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger sieht das entscheidende Problem allerdings eher in den geringen Beiträgen zur Alterssicherung für Langzeitarbeitslose. Die Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) werden auf einer Basis von 205 EUR gesetzlich rentenversichert. Diese Beitragsbemessungsgrenze wurde zum 1. Januar 2007 von ursprünglich 400 EUR reduziert. Demnach werden vom Bund für Langzeitarbeitslose nur noch 40 statt bisher 78 EUR Rentenbeiträge monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Daraus resultiert ein deutlich geringerer künftiger Rentenanspruch. Diese geringen Beiträge zur Alterssicherung führen nach Einschätzung des Verbandes mittel- bis langfristig zu einer grassierenden Altersarmut.

Weitere Verschärfung durch höheres Renteneintrittsalter befürchtet
Die von der Bundesregierung beschlossene und im Gesetzgebungsverfahren befindliche "Rente mit 67" dürfte die Situation nach Expertenmeinung für viele Menschen noch verschärfen: Der Sozialverband VdK Deutschland verweist auf eine Studie der Deutschen Rentenversicherung zur Rente mit 67 Jahren, nach der vor allem Frauen, schwer körperlich Arbeitende und Akademiker zu den Verlierern des heraufgesetzten Rentenalters zählen. Sie haben demnach aufgrund ihrer Erwerbsbiographie kaum eine Chance, abschlagsfrei nach mindestens 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Nach den Berechnungen werden selbst bei großzügiger Anrechnung von Kindererziehungszeiten nur 10,7 % der Frauen die erforderlichen 45 Beitragsjahre aufweisen können. Bei Männern liegt der Anteil bei 29,8 %. Laut VdK wirken sich vor allem auch die geringen Beschäftigungschancen Älterer einschränkend auf die Rentenbiographie aus.

Das Rentenniveau sinkt
Der DIA-Studie zufolge ergeben sich aus den Rentenreformen der Jahre 2001 und 2004 und der daraus folgenden Absenkung des Nettorentenniveaus Nachteile. Diese bedeuten im ersten Rentenbezugsjahr eine Lücke von durchschnittlich 150 EUR im Monat. Bei den heute 40 bis 49-Jährigen liegt diese bei 215 EUR und bei den 50 bis 59-Jährigen bei 112 EUR. Auch wer schon kurz vor der Rente steht, ist von dieser Entwicklung unmittelbar betroffen: Bei den über 60-Jährigen beträgt die Rentenlücke immerhin noch 61 EUR – in Folge des "Nachhaltigkeitsfaktors" mit steigender Tendenz. Die DIA-Studie kommt zu dem Schluss, dass aus dem derzeitigen Finanzvermögen – hierin ist die betriebliche Altersversorgung enthalten - und künftigen Ersparnissen aus dem laufenden Einkommen, mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte (59 %) diese Lücke nicht mehr füllen können.

Altersarmut schon jetzt aktuell
Altersarmut ist bereits jetzt ein Problem in unserer Gesellschaft. 2003 wurde die gesetzliche Regelung für die Grundsicherung neu gestaltet, durch das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (GSiG). Dieses Sozialleistungsgesetz sieht für über 65-Jährige sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Anspruchsberechtigt sind alle Rentner und Rentnerinnen über 65 Jahre und alle dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, deren Renteneinkünfte einen Betrag von 844 EUR nicht übersteigen.

Wie bei der Sozialhilfe sind für den Lebensunterhalt zunächst eigenes Einkommen und Vermögen zu verbrauchen. Der wichtigste Unterschied zur Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II ist, dass Kinder und Eltern vorerst nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Die Leistungen der Grundsicherung sind unabhängig vom Einkommen der Angehörigen, sofern dieses nicht 100.000 EUR brutto im Jahr übersteigt.

Sozialhilfequote sinkt durch die gesetzliche Regelung für die Grundsicherung (GSiG)
Mit der Einführung des Gesetzes sank die Sozialhilfequote (Anzahl der Sozialhilfeempfänger) der älteren Menschen zum Jahresende 2003 bereits auf 0,7 %. Im Jahr zuvor hatte dieser Wert noch bei 1,3 % gelegen. Zum Ende des Jahres 2004 sank der Wert weiter auf 0,5 %. Das sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 78.000 Personen in Deutschland.
Dafür, dass trotz des GSiG weiterhin ältere Menschen zusätzlich Sozialhilfe bezogen, gibt es nach Angaben des Bundesamts für Statistik zwei Gründe. Zum einen betraf dies Personen, die wegen besonderer Umstände einen erhöhten Geldbedarf haben, der von den Grundsicherungsleistungen nicht abgedeckt wird, was die aufstockende Sozialhilfe erforderlich macht. Zum anderen handelt es sich um GSiG-Empfänger, die mit Sozialhilfeempfängern, wie etwa einem jüngeren Ehegatten, in einem Haushalt leben. Für diese wird ein gemeinsamer Bedarf oder Anspruch errechnet.

Quelle: R+V

 

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