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Abgeltungssteuer: Steuern, Aktienfonds und private Rentenversicherung

Stuttgart, 10.12.2007 11:22 Uhr (redaktion)

Ab Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird in der Regel beim kontoführenden Kreditinstitut abgeführt.

Bislang mussten Anleger, deren Freibetrag (inklusive Werbungskostenpauschale) von 801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei Verheirateten ausgeschöpft war, die erwirtschafteten Zinsen in voller Höhe und die Dividenden zur Hälfte mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Kursgewinne waren grundsätzlich nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer fällt diese Regelung weg. Kursgewinne bleiben zukünftig nur noch bei Wertpapieren steuerfrei die bis 31.12.2008 erworben werden. Kursgewinne aus Wertpapier-Erwerb ab dem 01. Januar 2009 unterliegen dann unabhängig von der Anlagedauer der Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Steuern: ein häufig überschätztes Anlagekriterium
Die Besteuerung beeinflusst eines von drei wesentlichen Anlagekriterien, nämlich die Rendite der Geldanlage oder Altersvorsorge. Die Rendite sollte aber niemals alleiniges Entscheidungskriterium sein. Ein Zins von jährlich 8 Prozent bei 20-jähriger Anlage erscheint sehr attraktiv, aber was nützt das Angebot, wenn man sein Geld in fünf Jahren braucht. Das zweite Anlagekriterium, die Flexibilität, ist immer individuell zu bewerten.

Ferner kann man bei 8 Prozent Rendite pro Jahr annehmen, dass sie nicht ohne Risiko in Aussicht gestellt wird. Risiko ist das dritte Anlagekriterium. Nicht jeder ist bereit, Risiken zu tragen. Es gibt auch keine „richtige“ Risikobereitschaft. Sie ist ausschließlich subjektiv für jeden Einzelnen zu bestimmen und in der Entscheidung zu berücksichtigen. Bewertet man eine Anlageentscheidung anhand der drei relevanten Kriterien Rendite, Flexibilität und Risiko, relativieren sich steuerliche Aspekte deutlich. Die neue Abgeltungssteuer ist also kein Grund für übereilte Entscheidungen.

Aktienfonds: Kaufen bis Ende 2008?
Besitzer von Aktien und Aktienfonds müssen ab 2009 auch einen Teil der Erträge, die sie mit Kursgewinnen erzielen, ans Finanzamt abgeben. Das ist ein herber Einschnitt, auch für Sparer, die mit Aktienfonds eine Altersvorsorge aufbauen möchten. Versicherungsprodukte, wie private Rentenversicherungen kommen bei der Besteuerung dagegen günstiger davon, da dabei weiterhin die Besteuerung der Hälfte der Erträge zum individuellen Steuersatz gilt.

Konkret sind alle Kursgewinne, die aus Wertpapierkäufen ab dem 1.1.2009 resultieren, in voller Höhe steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Haltedauer der Aktien oder Aktienfonds spielt dann keine Rolle mehr. Für Käufe hingegen, die bis zum 31.12.2008 erfolgen, gilt weiter die alte Regelung: Kursgewinne bleiben steuerfrei, sofern die Haltedauer mindestens 12 Monate beträgt.

Die Konsequenz für Einmalanlagen: In steuerlicher Hinsicht ist es vorteilhafter, die Anlage noch bis Ende 2008 zu tätigen, da so der gesamte Gewinn nach 12 Monaten bis zum Verkaufszeitpunkt steuerfrei bleibt. Entsprechende Risikobereitschaft und Anlagehorizont vorausgesetzt, könnten sich Anleger auf diese Weise noch eine weitgehend steuerfreie Anlage für die Altersvorsorge sichern. Dividendenerträge werden bis 2008 wie bisher versteuert, also mit persönlichem Steuersatz, sofern der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Ab 2009 gilt auch für Dividenden generell die pauschale Abgeltungssteuer.

Ein Rechenbeispiel soll den Vorteil eines Kaufes vor der Änderung der Besteuerung verdeutlichen: Anleger Schlau legt 10.000 Euro Ende 2008 in einen Aktienfonds an. Er muss alle Dividendenerträge versteuern, pauschal mit 25 Prozent (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben im Beispiel außen vor). Anleger Träge legt denselben Betrag Anfang 2009 zum selben Kurs an und muss daher nicht nur die Dividenden, sondern auch den Gewinn bei Verkauf der Fonds in Höhe der Abgeltungssteuer versteuern.

Angenommen, der Fonds erwirtschaftet pro Jahr 8 Prozent nach Abzug laufender Kosten, 2,5 Prozent davon sind Dividendenerträge, der Rest Kursgewinn. Beide entscheiden sich für die günstigen börsengehandelten Indexfonds, die Spesen für den Kauf betragen daher nur 1 Prozent. Da Anleger Schlau nur die Dividendenerträge versteuern muss, erzielt er durch den Verkauf in 20 Jahren nach Abzug von einem weiteren Prozent Spesen 40.676 Euro.

Träge hingegen muss 25 Prozent seines Gewinnes ans Finanzamt überweisen, ihm bleiben aber immerhin noch 34.919 Euro. Der Unterschied beträgt 5.756 Euro. Schlau erzielt eine Nettorendite in Höhe von 7,27 Prozent, Träge verbleiben hingegen nur 6,45 Prozent per annum. Nach 30 Jahren beträgt der Unterschied übrigens 13.622 Euro.

Verständlich, dass die Finanzvertriebe dieses Argument für ihre Zwecke nutzen wollen. Auf diese Weise werden Heerscharen von Anlegern in Fonds gelockt. Jedoch nicht in Indexfonds mit geringen Nebenkosten, sondern in überteuerte Dachfondskonzepte, bei denen gleich auf bis zu drei Ebenen abkassiert wird.

Private Rentenversicherung: Abschließen ab 2009?
Sparzahlungen oder Einmalzahlungen in eine private Rentenversicherung erwirtschaften - ähnlich wie Investmentfonds - ebenfalls laufend Erträge. Diese laufenden Erträge werden allerdings von der Abgeltungssteuer zunächst nicht erfasst. Im Gegensatz zu anderen Anlagen besteht demnach bei der Privaten Rentenversicherung der Vorteil, dass Erträge vor Ablauf der Versicherung vollständig ohne Steuerabzug wiederangelegt werden können. Ferner ist die Rentenversicherung in einem zweiten Punkt privilegiert. Bei Vertragsablauf sind nicht sämtliche Erträge zu versteuern. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft und der Versicherte bei Vertragsfälligkeit mindestens 60 Jahre alt ist. In welcher Weise die Erträge besteuert werden, hängt dann davon ab, ob sich der Sparer die Vertragsleistung auf einen Schlag auszahlen lässt oder er eine lebenslange Rentenzahlung wählt.

Vereinbart man eine Einmalzahlung zum Ende der Versicherungslaufzeit, wird nur die Hälfte aller Erträge erfasst: So kommen zum Beispiel mit 100 Euro monatlich über 20 Jahre 24.000 Euro zusammen. Die prognostizierte Auszahlung beträgt 36.500 Euro, wenn nach Kosten 4 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaftet werden. Der Ertrag liegt also bei 12.500 Euro. Davon wird die Hälfte erfasst und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Liegt dieser bei 30 Prozent, fließen 1.875 Euro ans Finanzamt, und das Anlageergebnis nach Steuern liegt bei 34.625 Euro.

Würden die Sparleistungen hingegen in einen Rentenfonds investiert und die Erträge in gleicher Höhe von 4 Prozent pro Jahr während der Laufzeit voll versteuert, weil der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist, beläuft sich die Auszahlung nach Steuern auf nur 32.768,42 Euro. Das sind 1.856,58 Euro weniger.

Vereinbart man die Auszahlung als lebenslange Leibrente, funktioniert die Besteuerung anders: Da die Versicherung mit dem zu Beginn der Rentenzahlung noch nicht ausgezahlten Kapital weiterhin arbeiten kann, werden auch weiter Erträge erwirtschaftet. Der Gesetzgeber verzichtet an dieser Stelle aber auf eine exakte Berechnung und nimmt stattdessen eine Ertragspauschale, den so genannten Ertragsanteil der Rente an. Dessen Höhe hängt vom Lebensalter bei Beginn der Verrentung ab und beträgt zum Beispiel 18 Prozent bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren. Von 1.000 Euro Rente wären demnach 180 Euro Ertrag, der aber nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird. Je nach Einstiegsalter und Nettoverzinsung kann der rechnerische Ertragsanteil einer Rente auch deutlich höher ausfallen.

Trotz der steuerlichen Vorteile bei bestimmten Konstellationen rät die Verbraucherzentrale davon ab, allein aus steuerlichen Gründen private Rentenversicherungen abzuschließen. Denn zunächst ist zu prüfen, ob diese unflexible Vertragsform überhaupt zu den Zielen und finanziellen Bedürfnissen eines Sparers passt. Zudem führen die steuerlichen Vorteile nicht zwingend dazu, dass solchen Versicherungsprodukte unter dem Strich rentabler als alternative Anlagestrategien sind. Insbesondere bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, die in Dachfonds, Zertifikate oder Zertifikatefonds investieren, sind die hohen Kosten des Produktes bei einem Vergleich zu berücksichtigen. Häufig schlagen nur sehr kostengünstige Versicherungsangebote eine kostenoptimierte alternative Anlagestrategie, zum Beispiel in börsengehandelten Indexfonds. Vor einem langfristig bindenden Vertragsabschluss empfiehlt sich daher in jedem Fall eine unabhängige persönliche Beratung, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale, um den richtigen individuellen Weg zu finden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen stellen dabei nur einen Entscheidungsaspekt von vielen dar.

 
Quelle:

Verbraucherzentrale BW
www.vz-bawue.de

 

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