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Riester-Rente: Reaktionen auf den Monitor Beitrag in der ARD

Köln/Berlin, 11.01.2008 16:16 Uhr (FS)

Wie gestern berichtet, bezieht sich Monitor auf ein internes Papier der Deutschen Rentenversicherung woraus hervorgehen kann, das Bürger anstatt für den Lebensabend für das Sozialamt sparen. Der am gestrigen Donnerstag ausgestrahlte Beitrag löste diverse Reaktionen aus. Wir stellen hier zwei vor. Zum einen die der "Deutschen Rentenversicherung" und zum anderen die des "Bundesministerium für Arbeit und Soziales".

Unseren Leitartikel zum Thema finden Sie am Ende des Textes.

Position der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Beitrag „Riester-Rente“ in der ARD-Sendung „Monitor“.

Die Aussage, dass ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, keinen Nutzen von der Riester-Rente habe, ist sehr irreführend. Sämtliche Einkünfte, wie auch die Riester-Rente, werden auf die steuerfinanzierte Grundsicherung angerechnet. Abgestellt wird bei der hier vorliegenden Aussage aber nur auf das Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AVID-Studie machen die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber nur rund 65 Prozent des Bruttoeinkommens der über 65-Jährigen aus. Die Einkommen aus anderen Alterssicherungssystemen, Erwerbstätigkeit und Zinsen/Vermietungen usw. werden bei diesen Berechnungen ausgeblendet. Nach den Ergebnissen der Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ werden von den heute 40 bis 45-Jährigen in den alten Ländern 15 Prozent (Männer) bzw. 24 Prozent (Frauen) ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen; in den neuen Ländern werden es 27 Prozent (Männer) und 18 Prozent (Frauen) sein. Insoweit ist die pauschale Aussage, dass für einen Durchschnittsverdiener die Riester-Rente nicht sinnvoll sein kann, sehr problematisch.

Auch ermöglicht es die staatlich geförderte Riester-Rente gerade Personengruppen, die sonst keine private Altersvorsorge abschließen können, sich durch geringe Eigenbeiträge – ab fünf Euro im Monat – eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Gerade für Geringverdiener betragen die Förderquoten bis zu 90 Prozent.

Würde man Geringverdienern vom Abschluss einer Riester-Rente abraten, weil im Alter ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bestehen kann, würde man der staatlichen Fürsorge Vorrang vor der Eigenverantwortung des Einzelnen einräumen. Die zu leistende Eigenvorsorge für die Alterssicherung würde negiert und die Konsequenzen den Steuerzahlern aufgebürdet. Mit einer solchen Grundeinstellung könnte man sämtliche Sparvorgänge und in letzter Konsequenz auch die Erwerbstätigkeit einstellen und auf die Versorgung durch den Staat vertrauen.

Auch kann ein Berufsstarter, der über den Abschluss eines Riester-Vertrages nachdenkt, gar nicht abschätzen, ob er einmal auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein wird. Für die Höhe der gesetzlichen Rente und der zusätzlichen Riester-Rente muss man auf die gesamte Erwerbsbiographie abstellen. Von Erwerbsphasen mit geringem Verdienst etwa zu Beginn des Berufslebens oder während Zeiten der Arbeitslosigkeit kann nicht auf den Verdienst im gesamten Erwerbsleben geschlossen werden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
"Monitor"-Sendung vom 10. Januar 2008 zum Thema "Riester-Rente und Geringverdiener".

Fakt ist: Gegenwärtig beziehen nach Angaben des statistischen Bundesamtes nur rund zwei Prozent der über 65-Jährigen Leistungen der Grundsicherung im Alter. Dies zeigt, dass Altersarmut nicht verbreitet ist. Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf der über 65-Jährigen beträgt 627 Euro.

Die von Monitor zitierte Berechnung, wonach ein Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen selbst nach 32 Beitragsjahren keinen Nutzen durch eine Riester-Rente erzielen würde, ist falsch: Bereits 27 Jahre Durchschnittsverdienst entsprechen einem Rentenanspruch in Höhe des durchschnittlichen Grundsicherungsbedarfs.

Leistet der Durchschnittsverdiener nicht nur Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch an eine Riester-Rente, übersteigt das Alterseinkommen aus beiden Quellen bereits nach 20 Jahren den durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf.

Die Realität ist allerdings viel komplexer, als solche Berechnungen suggerieren. Deshalb kann auch niemand seriös vorhersagen, wie hoch die Zahl der Grundsicherungsempfänger künftig sein wird.

Die Grundsicherung soll Hilfebedürftigen ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten. Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gibt. Die Grundsicherung ist dazu da, Hilfebedürftigen zu helfen. Sie ist keine staatlich garantierte Mindestrente zulasten künftiger Steuerzahler, zu der man sich etwas hinzu sparen kann.

Durch die Zulagen zur Riester-Rente wird gerade Personen mit geringem Einkommen selbst bei geringer Eigenbeteiligung der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ermöglicht. Die Riester-Rente wird künftig noch erheblich attraktiver, denn die Zulage für nach 2007 geborene Kinder wird von 185 Euro auf 300 Euro pro Jahr angehoben.

Den Leitartikel zur Sendung finden Sie hier >>>

 

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