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Steuerlast mindern – Freibeträge der Kinder nutzen

Frankfurt/Main, 14.01.2008 11:16 Uhr (redaktion)

Die Steuerlast steigt. Was tun? Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Dies gilt insbesondere, nachdem in den vergangenen Jahren der Sparer-Freibetrag mehrfach gekürzt wurde. Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.

Mit folgenden Steuerbefreiungen können 2008 auch Kinder rechnen, falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:

Steuerberechnung
Steuerberechnung

Das heißt: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind im Jahre 2008 bis zur Höhe von 8.501 € steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 4 % blieben also Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 212.525 € (4 % von 212.525 € sind gleich 8.501 €) nicht überschreitet.

Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 € schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das heißt, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden.

 

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