Köln, 23.01.2008 11:47 Uhr (redaktion)
Durch aktuelle Berichterstattungen greift die Angst der Häuslebauer um sich, dass ihre Kreditverträge -auch wenn diese einwandfrei bedient wurden- an Dritte verkauft werden. Die neuen Besitzer gehen dann zum Teil sehr unwirsch mit ihren neuen Kunden um. Bis zur Zwangsversteigerung. Hier finden sie konkrete Informationen wie sie sich schützen können.
Haus & Grund rät, Immobilien nur über Banken zu finanzieren, die sich verpflichten, korrekt bediente Kredite nicht weiterzuverkaufen. "Nur wenige Institute sind dazu aber bereit", sagt Generalsekretär Stücke. Zu den Ausnahmen zählt die Münchner Hypothekenbank, die ihr Privatkundengeschäft überwiegend über Volks- und Raiffeisenbanken betreibt. "Wir werden vertragsgemäß bediente Kredite nicht weiterverkaufen", verspricht deren Vorstandschef Erich Rödel.
Die Commerzbank trat am Montag mit der Meldung auf den Plan, Privatkunden Eigenheimkredite mit Verkaufsschutz anbieten.
Auch die Sparkassen-Finanzgruppe hat 2007 neue Leitlinien festgelegt. Darin heißt es: Es entspreche "nicht dem Geschäftsmodell Sparkasse, vertragsgemäß bediente Kredite ohne Zustimmung der Kunden an Dritte zu verkaufen".
Eine gute Informationsquelle für Kunden ist das Infoportal der Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann aus Esslingen. Dort findet der Interessent zum Thema "Verkauf von Darlehen – Handlungsempfehlungen für Verbraucher" umfangeiche Anregungen und Tipps (s.u.).
Ein Beispiel aus der Praxis:
Herr S aus Berlin nahm vor über 15 Jahren einen Kredit zum Betrieb eines Hotels auf. Finanzierende Bank: die M-Bank.
Im Jahr 2004 wurde Herr S über die Bank in Kenntnis gesetzt, dass der Kredit zwischenzeitlich verkauft worden sei. Als neuer Gläubiger wird ihm die Firma A.D.vising mbH (Name geändert) mitgeteilt. Hierbei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der amerikanischen H-Funds Group (Name geändert).
Da der Kredit seinerseits stets ordnungsgemäß bedient worden war, denkt sich Herr S zunächst nichts dabei. Stattdessen ging er davon aus, dass der neue Gläubiger mit Ablauf der Zinskonditionen Ende 2005 ein neues Finanzierungsangebot unterbreiten würde.
Wie erwartet, erhielt Herr S ein neues Angebot. Statt des seinerseits erwarteten marktüblichen Zinssatzes umfasste das Angebot jedoch einen Zinssatz in Höhe von 11,7%. Nachdem Herr S zu verstehen gegeben hatte, eine Weiterführung zu diesen Bedingungen auf gar keinen Fall anzunehmen, reagierte A.D.vising prompt: „Sollten Sie den neuen Konditionen nicht zustimmen, werden wir das Darlehen umgehend kündigen und die noch offene Summe in Höhe von € 50.000,- zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen.“
Hier die Internetadresse zum Infoportal:
http://verkaufte-kredite.de/index.html
Informations- und Ratgeberseite der "Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e.V.
http://www.igbank.de/
Weiterer, aktueller Artikel
Bundesjustizministerin avisiert mehr Schutz für Häuslebauer.
Artikel über den Bericht in ARD plusminus
finden sie hier >>>
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