Berlin, 25.01.2008 17:13 Uhr (reuters)
Der Bundestag verabschiedete heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Regelung soll nach der für Februar erwarteten Zustimmung des Bundesrates rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft treten. Sie gibt älteren Langzeitarbeitslosen zudem etwas mehr Schutz vor einer Zwangsverrentung mit verringerten Bezügen.
Nach dem neuen Gesetz erhalten Arbeitslose ab 50 Jahren das am letzten Einkommen orientierte Arbeitslosengeld I künftig bis zu 15 Monate. Bisher waren höchstens zwölf Monate möglich. Für über 55-Jährige soll eine Verlängerung auf 18 und für über 58-Jährige auf 24 Monate gelten.
Arbeitsstaatssekretär Franz Thönnes (SPD) betonte, die Verlängerung der Arbeitslosengeld-I-Zahldauer sei verbunden mit einer zusätzlichen Unterstützung älterer Arbeitsloser bei der Arbeitsvermittlung. Zudem verhindere das Gesetz, dass ältere Arbeitslose schon vor Vollendung des 63. Lebensjahres gezwungen sein könnten, eine Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Aus der Opposition hagelte es Kritik. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel wertete das Gesetzespaket als "nichts anderes als populistischem Wahlkampf von Union und SPD, um ihre Wählergruppen zu bedienen". Der bessere Weg sei die Nutzung von Finanzspielräumen für eine weitere Beitragssenkung bei der Arbeitslosenversicherung auf drei Prozent.
Der Chef der Linkspartei, Oskar Lafontaine, warf der Regierung angesichts von Entlastungen für die Unternehmen in Milliardenhöhe vor, Arbeitnehmer, die lange Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, mit "Almosen" abzuspeisen. Ebenso wie Lafontaine befürchtet für die Grünen die Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk eine Erhöhung der Altersarmut. Sie warf der Koalition vor, sie ersetze die Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen nur durch eine "Zwangsverrentung light", nämlich von Menschen ab 63 Jahren.
Mit dem Gesetz wird ein Teil der Hartz-Arbeitsmarktreformen der früheren rot-grünen Regierung revidiert. Das hatte in der SPD, der Koalition und in der Gesellschaft eine Grundsatzdiskussion ausgelöst. Die Initiative für den Gesetzesschritt war von letztlich SPD-Chef Kurt Beck ausgegangen. Er hatte sich den ursprünglich aus der CDU kommenden Vorstoß zu eigen gemacht und so einen Streit mit dem damaligen Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) provoziert. Auf einem SPD-Parteitag hatte Beck aber Rückendeckung bekommen. Experten befürchten, dass die längere Zahldauer die Arbeitslosigkeit unter Älteren wieder vergrößern könnte.
Im selben Gesetzespaket verabschiedete der Bundestag einen begrenzten Schutz von älteren Hartz-IV-Empfängern vor der Zwangsverrentung. Sie sollen frühestens ab dem 63. Lebensjahr gezwungen werden können, eine gekürzte Rente zu beantragen. Zudem sollen ältere Langzeitarbeitslose im Alter von über 58 Jahren künftig aus der Arbeitslosenstatistik fallen, wenn ihnen nicht innerhalb eines Jahres ein konkretes Job-Angebot gemacht werden kann. Die Neuregelung schließt an die im vorigen Jahr ausgelaufene so genannte 58er-Regelung an. Sie schützte Arbeitslosengeld II-Bezieher davor, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Eine ähnliche Regelung galt auch für Arbeitslosengeld-I-Bezieher.
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