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Abgeltungssteuer –Tipps für neue Investments

Köln, 01.02.2008 11:02 Uhr (redaktion)

Steuerzahler, deren Einkommensteuersatz deutlich über 25 Prozent liegt, fiebern dem Startschuss zur Abgeltungssteuer am 1.1.2009 entgegen. Bei Neuanlagen sind Kapitalanlagen interessant, die ihre Zinsen ansammeln und erst im Jahr 2009 oder später abwerfen.

Kapitalanleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz mehr als 25 Prozent beträgt und die neue Investments suchen, sollten bei ihrer Bank gezielt nach Abzinsungspapieren bzw. Nullkupon-Anleihen oder Bundesschatzbriefen Typ B fragen. Diese Anlageformen haben alle eines gemeinsam: Ihre Kapitalerträge werden erst bei Fälligkeit bzw. bei vorzeitiger Veräußerung fällig.

Vorteil für Abzinsungspapiere
Abzinsungspapiere – besser als Nullkupon-Anleihen oder Zero-Bonds bekannt – sind Papiere ohne Anrecht auf Zinsen. Diese Papiere werden mit einem Ausgabeabschlag erworben und bei Fälligkeit zum Nominalwert an den Sparer zurückbezahlt. Die Differenz unterliegt ab 2009 dann der 25%-igen Abgeltungssteuer.

Was passiert mit Spekualtionsverlusten?
Auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die ab dem 1.1.2009 ins Depot genommen werden, unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer. Doch was passiert mit Spekulationsverlusten aus Vorjahren? Aus privaten Veräußerungsgeschäften stammende Altverluste können Investoren zum Teil weiterhin mit neuen Gewinnen verrechnen.

Ab 2009 werden zunächst die Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, die nach dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, untereinander verrechnet. Erst dann können Altverluste verrechnet werden. Bis zum Veranlagungszeitraum 2013 können diese Altverluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Keine Verrechnung mit Erträgen
Eine Verrechnung mit Erträgen, wie Zinsen oder Dividenden, ist allerdings nicht möglich. Nach 2013 noch vorhandene Altverluste gehen steuerlich ungenutzt unter. (Haufe;Köstler)

Glossar "Abzinsungspapiere"

1. Der Verkauf von Abzinsungspapieren erfolgt zum Barwert, die Rückzahlung zum Zukunftswert. Es werden also während der Laufzeit keine Zinsen ausbezahlt. Zinsen und Zinseszinsen sowie die Tilgung werden am Ende ausbezahlt. Beispiele sind Zero Bonds und Bundesschatzbriefe vom Typ B.

2. Bei dieser Anlageform entfällt die übliche, jährliche Zinszahlung. Die Anleihen werden daher unter dem Nennbetrag ausgegeben. Je länger die Laufzeit, desto höher wird die Differenz zum Rückzahlungbetrag sein. Die Wertpapiere werden immer zum Nennbetrag zurückgezahlt. Sobald sie an der Börse gehandelt werden, wird sich der Kurs nach dem jeweiligen Zinsniveau richten. Typische Abzinsungspapiere sind die Nullkupon-Anleihen. Sie können aus steuerlicher Sicht für Anleger interessant sein. Steuerpflichtige Zinseinnahmen können so beispielsweise in die Zeit des Rentenbezugs verlegt werden. Ein anderes typisches Beispiel für ein Abzinsungspapier ist der Bundesschatzbrief.

Glossar "Bundesschatzbrief"
Mittelfristige Schuldbuchforderung des Bundes. Sie sind mündelsicher und werden in zwei verschiedenen Typen regelmäßig neu aufgelegt. Bundesschatzbriefe vom Typ A laufen sechs Jahre mit jährlicher Zinszahlung. Beim Typ B werden die Zinsen bis zum Ende der Laufzeit - sie beträgt sieben Jahre - angesammelt. Dadurch entsteht ein Zinseszinseffekt, der die Rendite gegenüber Typ A leicht erhöht. Der Bund garantiert die Rückzahlung. Bundesschatzbriefe können provisionsfrei bei Banken und Sparkassen gekauft werden, aber auch bei den Landeszentralbanken oder bei der Bundesbank. Die günstigste Verwahrung bietet wie bei Anleihen und Obligationen die Bundesschuldenverwaltung (BSV) an. Das Depot wird für den privaten Anleger kostenlos geführt.

 

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