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Erbschaftsteuer ist durch - Bundeskabinett beschließt entsprechende Reform

Berlin, 12.03.2008 11:48 Uhr (redaktion)

Das Bundeskabinett hat die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Enge Verwandte wie Ehegatten, Kinder und Enkel sollen nach den neuen Regelungen künftig deutlich mehr Geld steuerfrei erben können.

Alle anderen Erben, auch Geschwister, Neffen und Nichten, sollen dagegen teils deutlich mehr Steuern zahlen als bisher. Wie stark nahe Verwandte beim Erbe künftig belastet werden, ist aber noch nicht entschieden.

In diesem Punkt sicherte die Regierung laut einem Bericht der "Berliner Zeitung" eine Prüfung zu, die den Weg für einen Kompromiss öffnet. Die Bundesländer und die Unionsfraktion im Bundestag hatten bemängelt, dass nahe Verwandte bei der Erbschaftsteuer künftig fremden Dritten gleichgestellt werden sollen. Auch bei der Besteuerung von Firmenerben gehe die Bundesregierung auf die Kritiker zu, berichtete das Blatt. Dies gehe aus einer Gegenäußerung der Regierung zu Einwänden des Bundesrates hervor.

Danach verspricht die Regierung, "Prüfungsbitten" nachzukommen. Länder und Unionsfraktion kritisieren, dass die Erbschaftsteuer nur Firmenerben erlassen werden soll, die das vererbte Unternehmen mindestens 15 Jahre im Familienbesitz erhalten. Die Kritiker halten höchstens zehn Jahre für akzeptabel. Sie monieren auch, dass die Begünstigung komplett entfallen soll, wenn ein Firmenerbe die Frist nicht einhält. Sie fordern stattdessen eine anteilige Versteuerung.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis, Immobilien nicht zum vollen Wert zu veranschlagen, für rechtswidrig erklärt hatte. Die Bundesregierung muss dem Urteil der Karlsruher zufolge bis Ende des Jahres ein verfassungsgemäßes Erbschaftsteuerrecht geschaffen haben.

 

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