Die Erbschaftsteuerreform kommt in die heiße Phase und erfüllt die Familienunternehmer mit Sorge um den Erhalt ihrer Betriebe und die Sicherung der Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten. Sie befürchten, dass die Erbschaftsteuer einen Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation über Gebühr erschwert oder sogar vereitelt.
Mit der Reform soll die Belastung mit Erbschaftsteuer auf eine wesentlich kleinere Zahl von Erben konzentriert werden. Hierzu gehören paradoxerweise auch Unternehmenserben, die nach einhelliger Meinung aller politisch Verantwortlichen von der Erbschaftsteuer entlastet werden sollen. Diesem Personenkreis werden extrem hohe - teilweise unerfüllbare - bürokratische Hürden errichtet:
- So dürfen über 10 Jahre 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Übertragung nicht unterschritten werden. Diese Schwelle soll auch noch jährlich anhand eines sog. Tariflohnindexes an die Lohn- und Gehaltsentwicklungen angepasst werden - auch, wenn das einzelne Unternehmen deutlich darunter liegt.
- Zusätzlich muss über 15 Jahre das Betriebsvermögen vollständig erhalten bleiben. Im Klartext: Wer im Jahr 14 nach der Übertragung gezwungen ist, sein Unternehmen zu verkaufen, muss auch noch die volle Erbschaftsteuer zahlen. Selbst im Fall der Insolvenz.
- Noch ein Problem: Familienunternehmen sind häufig geprägt durch eine Vielzahl von Gesellschaftern, die zum Glück in der Regel nicht alle gleichzeitig sterben und vererben. Vererben oder schenken einzelne Gesellschafter innerhalb der Phase, in der der Betrieb auch in Teilen nicht verkauft werden darf, beginnt diese Frist jedes Mal neu zu laufen - aus den 15 Jahren wird so eine „lebenslängliche Dauerhaft". Eine solch starre Regelung ist jedoch betriebswirtschaftlich völliger Unsinn - und hat mit den Anforderungen einer Marktwirtschaft nichts zu tun.
Das Ergebnis der Beratungen im Bundestag ist gegenwärtig noch offen. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen. Wahrscheinlich ist, dass man bedauerlicherweise an der Grundkonzeption des Gesetzentwurfs mit einem hohen Tarif und komplizierten Ausnahmen festhalten wird. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, für die latenten Steuerrisiken sowie betriebs- und beschäftigungsfeindlichen Einschränkungen des geplanten Erbschaftsteuerkonzepts zu sensibilisieren. Sonst droht die Abwanderung ins erbschaftsteuerfreie Ausland.Das Gesetz darf nicht zu kompliziert und bürokratisch werden. Steuerpflichtige und Finanzverwaltung brauchen einfache Regeln, die Planungssicherheit geben. Eine Bindungsfrist von fünf Jahren, wie sie im geltenden Recht verankert ist, sowie die Festschreibung der Lohnsumme ohne Indexierung der zukünftigen Lohnentwicklung müssen genügen, um die nötige Verschonung des Unternehmens zu rechtfertigen. Will man Familienunternehmen in Deutschland halten, müssen vor allem aber die Steuersätze runter! Jetzt ist die Weisheit der Parlamentarier gefragt.
(DIHK)