Hamburg, 26.03.2008 18:13 Uhr (redaktion)
Mit unvollständigen und täuschenden Berechnungsmethoden sollen Investoren bei geschlossenen Fonds zum vorzeitigen Verkauf überredet werden.
Wie Haufe-Finanzdienstleister berichtet, warnt die „Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG“ im Internet (http://emagazin.zweitmarkt.de/titelstory.html) vor Beratern, die mit „ungebetenen Anrufen und Anschreiben“ Zeichner geschlossener Fonds zum vorzeitigen Verkauf ihrer Anteile überreden wollen. Es würde mit „fragwürdigen Rechenbeispielen, Schreckensmeldungen und Worst Case Szenarien“ argumentiert. Besonders häufig kontaktiert würden Investoren in Schiffsbeteiligungen, bei denen während der Beteiligungsdauer ein Wechsel der Besteuerung von der herkömmlichen Gewinnermittlung zur Tonnagesteuer stattgefunden hat.
Der bei diesem Wechsel ermittelte „Unterschiedsbetrag“ könne, so die Argumentation, zu einem negativen Nettoergebnis bei Auflösung des Fonds führen, was mit einem frühzeitigen Verkauf vermieden werden könne. Die Fondsbörse weist darauf hin, dass bei diesen Berechnungen häufig die Kapitalrückzahlungen, die bis zum Fondsende anfallen, unberücksichtigt bleiben und somit ein gravierend falscher Eindruck erweckt werde.
Die „Fondsbörse“ empfiehlt Anlegern dringend, vor dem vorzeitigen Verkauf die persönlichen Umstände des Anlegers (aktuelle Steuersituation usw.) durch Hinzuziehung von Beratern (Steuerberater) festzustellen und mit Hilfe der Preisindikationen, die Zweitmarktbörsen zur Verfügung stellen, das Angebot zu überprüfen.
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