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Umsatzsteuer: Betrugsbekämpfung - Analyse der EU-Kommission

Berlin/Brüssel, 31.03.2008 15:59 Uhr (redaktion)

Die Europäische Komission hat einen Bericht und ein Arbeitspapier über die Analyse von Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs vorgelegt.

Beim letzten Ecofin-Rat unter deutscher Ratspräsidentschaft vom 5. Juni 2007 forderten die Wirtschafts- und Finanzminister die Europäische Kommission auf, zwei weiterreichende Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs zu untersuchen: Die Besteuerung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen im Herkunftsland sowie die Einführung eines optionalen Reverse-Charge Systems. Die entsprechende Mitteilung der Europäischen Kommission sowie ein weiterführendes Arbeitsdokument (dieses nur in englischer Sprache) dieser beiden Maßnahmen liegen nun vor (s. Anlage)

Die Europäische Kommission kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

Besteuerung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen im Herkunftsland
Die Kommission stellt fest, dass die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zwar das Missing Trader Problem lösen würde, allerdings keine andere Formen von Umsatzsteuerbetrug. Zudem würde die Einführung eines solchen Systems die Teilhabe von kleinen und mittleren Unternehmen am europäischen Gemeinschaftsmarkt weiter erschweren. Hinsichtlich der Zusatzkosten wird sowohl auf den Steuerzahler selbst als auch auf die Zusatzkosten für die Steuerbehörden eingegangen.

Für die Mitgliedstaaten entscheidend sei jedoch die Art und Weise, wie ein entsprechendes Clearing-System zum Zahlungsausgleich gestaltet werden würde. Nach vorliegenden Handelsstatistiken ist von insgesamt 16 Mitgliedstaaten als Nettoempfängern und von weiteren 11 Mitgliedstaaten als Nettozahlern auszugehen. Es handele sich dabei europaweit um ein Gesamtvolumen von 10 Prozent der Umsatzsteuer-Einnahmen bzw. 30 Mrd. Euro. Angesichts dieses Volumens sprechen schon rein politische Gründe dagegen, ein solches Clearing System einzuführen, da kein Mitgliedstaat sich von einem anderen Mitgliedstaat haushaltstechnisch in solchen Dimensionen abhängig machen möchte.

Einführung eines optionalen Reverse-Charge-Systems
In der Analyse kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Reverse-Charge-Systems das Missing Trader Problem als auch viele andere Arten von Steuerbetrug wirksam bekämpfen kann. Allerdings weist sie auch darauf hin, dass sich das Reverse-Charge-System aufgrund neuer Betrugsformen wie z.B. unbesteuerter Konsum bzw. der Missbrauch von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern negativ auf die Umsatzsteuer-Einnahmen der Mitgliedstaaten auswirken könnte. Aus diesem Grund müsste ein gewisser Schwellenwert eingeführt werden, der aber gleichzeitig zu einer deutlich höheren Komplexität des Umsatzsteuer-Systems führen würde. Das parallele Vorhandensein von zwei Umsatzsteuer-Systemen wird von der Kommission als eindeutig negativ eingestuft. Denn im Rahmen eines kohärenten Umsatzsteuer-Rahmens in Europa ist die Einführung eines Reverse-Charge-Systems auf optionaler Basis schädlich für das gesamte EU-Umsatzsteuer-System und den Binnenmarkt.
Die Kommission spricht sich in ihrer Analyse insgesamt nur gegen die Einführung eines Reverse-Charge-Systems auf optionaler Basis aus, jedoch explizit nicht gegen die Einführung eines allgemein verpflichtenden Systems in allen Mitgliedstaaten.

Einführung eines Pilotprojektes Reverse-Charge in einem Mitgliedstaat auf begrenzte Zeit (wahrscheinlich Österreich)
Die Europäische Kommission kommt zwar zu dem Ergebnis, dass mangels empirischer Daten nur die Einführung eines Pilotprojekts relevante weiterführende Informationen liefern würde. Jedoch müsse Ziel des Pilotprojekts eine spätere allgemein verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge-Systems in allen Mitgliedstaaten sein. Als Bedingungen für die Einführung eines Pilotprojekts nennt die Europäische Kommission folgende Punkte:

Trotz dieser tendenziell negativen Einschätzung seitens der Europäischen Kommission hinsichtlich der Einführung der o.g. Maßnahmen wird der Rat am Ende der Mitteilung aufgefordert zu entscheiden, Der Ecofin-Rat wird voraussichtlich während seines nächsten Treffens am 4. März 2008 darüber entscheiden, wie im Kampf gegen den MwSt-Betrug weiter vorgegangen werden soll.

Die Mitteilung im Original steht auf der ZDH-Internetseite zur Verfügung

 
(Quelle: ZDH,Christoph Frank, Brüssel)

 

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