Berlin, 31.03.2008 11:32 Uhr (redaktion)
Das Bundesfinanzministerium ist einem Zeitungsbericht entgegengetreten, dem zufolge Fondssparer stärker von der geplanten Abgeltungsteuer belastet werden sollen. Nun spricht auf der Bundesverband Investment (BVI) dazu.
Der BVI:
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management weist Spekulationen zurück, nach denen die Besteuerung von Dachfonds geändert werden solle. „Im Regime der künftigen Abgeltungsteuer unterliegen Dachfonds den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch“, sagt Peter Maier, Leiter der BVI-Steuerabteilung. Danach werden Zinsen und Dividenden der Abgeltungsteuer unterworfen, und vom Anleger realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen bleiben steuerfrei, sofern der Erwerb vor dem 1. Januar 2009 erfolgt. Auf Fondsebene realisierte Kursgewinne bleiben – systemgerecht – steuerfrei, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Das gilt entsprechend für Dachfonds.
Anteile an Investmentfonds sind Wertpapiere. Daher unterliegen die Gewinne aus dem Verkauf der Anteile den gleichen Regeln wie andere Wertpapierveräußerungsgewinne auch. Es ist systemimmanent, dass realisierte Kursgewinne auf Ebene des Investmentfonds zunächst keine Besteuerung beim Anleger auslösen. Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Der BVI weist darauf hin, dass der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 bislang nicht existiert. „Wir sind davon überzeugt, dass keine verschärfenden Regelungen für Dachfonds vorgesehen sind und empfehlen den Anlegern, auf die vom Gesetzgeber verabschiedeten Rahmenbedingungen zu vertrauen. Dazu gehört insbesondere, die großzügig bemessene Übergangsregelung zu nutzen und noch in diesem Jahr in Aktien-, Mischoder auch Dachfonds zu investieren. Damit bleiben die mit diesen Wertpapieren zu erwartenden Kursgewinne dauerhaft steuerfrei“, sagt Maier.
Das Bundesfinanzminsterium:
Er könne diesen Bericht in keiner Weise bestätigen, zumal noch nicht einmal ein belastbarer Referentenentwurf dazu vorliege, sagte am Montag ein Sprecher des Finanzministeriums. Die "Financial Times Deutschland" hatte berichtet, die Regierung plane, die ab 2009 fällige Steuer auch auf bestimmte Investmentfonds zu erheben, für die bislang Ausnahmeregeln vorgesehen gewesen seien. Dies betreffe unter anderem sogenannte Dachfonds, die Geld in anderen Aktien- und Rentenfonds anlegten. Mit den Plänen wolle die Regierung verhindern, dass Anleger die neue Steuer über Fondsmodelle massenweise umgingen.
Der Ministeriumssprecher versicherte, noch gebe es im Ministerium "nichts belastbares" in Hinblick auf das Jahressteuergesetz 2009, in das die Neuregelung der Zeitung zufolge eingepasst werden soll. Daher könne er auch nicht bestätigen, dass man dabei die Dachfonds im Auge habe.
Mit der Abgeltungsteuer werden ab Anfang 2009 Gewinne aus Aktien, Fonds, anderen Wertpapieren sowie Zinsen und Dividenden besteuert - pauschal zu einem Satz von 25 Prozent. Ausnahmen soll es aber bei einer Reihe von Transaktionen bei Fonds geben. Die "Financial Times Deutschland" verwies darauf, dass im Januar bereits mit Blick auf die Abgeltungssteuer mehr als eine halbe Milliarde Euro in Dachfonds geflossen seien. Zugleich hätten Anleger in Deutschland aus Aktienfonds Milliardensummen abgezogen. Die Zeitung berief sich auf einen "Formulierungsentwurf zum Investmentsteuergesetz" aus dem zuständigen Referat des Ministeriums.
(reuters)
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