Bonn, 10.04.2008 10:17 Uhr (redaktion)
Wie das Portal MittelstandDirekt schreibt, sind nicht alle Sicherheiten, die der Kreditnehmer mitbringt, gute Sicherheiten - und nicht alle Sicherheiten, die die Bank gerne hätte, sollte der Firmenkunde einsetzen.
Im Einzelnen:
Für die Besicherung von Firmenkrediten gibt es folgende Möglichkeiten:
Von diesem Beleihungswert zieht die Bank dann noch einmal einen Sicherheitsabschlag ab, der das jeweilige Verwertungsrisiko der Sicherheiten berücksichtigt. Daraus ergibt sich die Beleihungsgrenze, bis zu der die Bank eine Sicherheit bewertet.
So werden z.B. Investmentanteile in der Regel bis zu 80 Prozent des Rücknahmepreises beliehen, Aktien bis zu 60 Prozent des Kurswertes. Maschinen und Fahrzeuge beleihen die Banken meist bis zu 50 Prozent.
Offene Kundenforderungen, Warenlager und Einrichtungen werden häufig nur als zusätzliche Sicherheit genommen, aber nicht bewertet.
Die Beleihungsgrenze für Immobilien liegt zwischen 50 bis 80 Prozent des Beleihungswertes. Auch dieser liegt in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie. Hinzu kommt, dass im Rang vorstehende Rechte wie andere Grundschulden abgezogen werden.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken werden voll angerechnet.
Bürgschaftsbanken sichern Existenzen
Mangelt es einem Firmenkunden an ausreichenden banküblichen Sicherheiten, kann er eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank seines Bundeslandes beantragen. Diese vergeben Rückzahlungsgarantien für "volkswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben."
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken sollen vermeiden, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte an fehlenden Sicherheiten scheitern. So wollen die Länder Jobverluste bei den Unternehmen verhindern und neue Arbeitsplätze schaffen.
Die jeweilige Bürgschaftsbank ersetzt im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten. Im Einzelfall werden bis zu 80 Prozent der Kredite für gewerbliche Vorhaben verbürgt.
"Das Antragsverfahren ist grundsätzlich relativ einfach", schreibt die Zeitschrift "Finance" in der Ausgabe 02/2006. "Er kann innerhalb von drei Monaten erledigt sein und endet in 80 Prozent der Fälle mit einem positiven Bescheid."
Um diesen positiven Bescheid zu bekommen, sollten Unternehmer keinen Aufwand scheuen und eine Finanzfachkraft aus dem eigenen Haus beauftragen, die sich voll auf das Verfahren konzentriert, rät die Zeitschrift.
Dabei sei es besonders wichtig, dass alle Beteiligten, also insbesondere die beteiligten Kreditinstitute, sich kennen lernen und auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigen. Ratsam sei es außerdem, eine Markt- und Wettbewerbsanalyse sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durch einen neutralen Dritten erstellen zu lassen.
Mit den Sicherheiten gut haushalten
In kleinen und mittleren Unternehmen sind Sicherheiten oft Mangelware. Insbesondere bei Erweiterungen oder Liquiditätsengpässen kann das zum Tragen kommen. Sie sollten deshalb mit ihren Sicherheiten sehr gut haushalten. Hier sind dazu einige Tipps der IHK Baden-Württemberg:
» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen