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DStV begrüßt das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz - Syndikus-Steuerberater

Berlin, 11.04.2008 14:24 Uhr (redaktion)

Am Samstag, den 12. 4. 2008 tritt mit Verkündung des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt die Anfang des Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des Berufsrechtes in Kraft.

Diese erlaubt nunmehr Steuerberatern eine so genannte Syndikus-Tätigkeit, d.h. sie dürfen neben ihrer Angestelltentätigkeit in Unternehmen auch als selbstständige Steuerberater in eigener Praxis beraten. Ferner sind nunmehr Kooperationen mit Angehörigen aller Freien Berufe ebenso möglich wie Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen. Erlaubt ist fortan auch die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.

Neu ist weiterhin, dass die Steuerberaterkammern eine gewerbliche Betätigung neben der Steuerberatertätigkeit erlauben können. Daneben übernehmen künftig die Steuerberaterkammern die Organisation der Steuerberaterprüfung; für Prüfungsaufgaben und rechtliche Abnahme der Prüfung sind weiterhin die obersten Landesfinanzbehörden verantwortlich. Die Steuerberaterprüfung bleibt damit eine staatliche und bundeseinheitliche Prüfung.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes in seiner jetzigen Fassung als eine Reform mit Augenmaß. Diese trägt den Anforderungen des Berufsstands und der Mandanten gleichermaßen Rechnung.

 

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