Freiburg, 14.04.2008 17:36 Uhr (redaktion)
Heinz Gerlach, Herausgeber des „anlegerschutz-report“, hat den Streit um die umstrittene IIR-Rendite neu entfacht. Sicher ist nur eines: Vermittler müssen aufklären.
Die sogenannte IRR-Rendite (IRR = Internal Rate of Return) in Prospekten zu geschlossenen Fonds ist Gegenstand eines seit Jahren tobenden heftigen Streits. In der Ausgabe des „anlegerschutz-report“ vom 8.4.2008 ist der Streit nun erneut eskaliert.
Die Anlageergebnisse von geschlossenen Fonds werden über die sogenannte „Prognoserendite“ verkauft. Viele Initiatoren drücken diese Renditeangabe in den Prospekten mit der sog. IRR-Rendite aus. Auch wenn diese korrekt berechnet ist, ist die Prozentzahl für Anleger kaum wertbar, weil sie mit ihm geläufigen Renditesätzen, zum Beispiel für Sparbuch, Festverzinsliche oder Aktienanlagen, nicht vergleichbar ist.
Aufgepumpte Renditen
Einmal erzielte Ausschüttungen werden bei der IIR-Methode zum Renditesatz der Ursprungsbeteiligung wieder angelegt. Eine Annahme, die in den meisten Fällen unrealistisch ist. Gerlach wirft den Initiatoren vor, dass so Renditen „aufgepumpt“ würden, zum Beispiel bei Schiffsfonds „um ca. 80 %“.
Allerdings wird in den meisten Prospekten auf die mangelnde Vergleichbarkeit deutlich hingewiesen, sodass formal eine Täuschung des Anlegers nicht stattfindet. Gerlach ist nun dazu übergegangen, neben den Initiatoren, die mit der IRR-Rendite werben, auch die verantwortlichen Personen in den Unternehmen zu benennen und sie so an den Pranger zu stellen.
Juristische Klärung steht aus
Die von Gerlach aufgelistete Historie der Auseinandersetzung seit 2004 zeigt, dass die letztendlich klärende juristische Auseinandersetzung zu diesem Sachverhalt noch aussteht. Ob es ein Initiator wagt, die Frage gerichtlich klären zu lassen, bleibt ebenso offen, wie die Frage, welches Ergebnis eine juristische Aufarbeitung bringen könnte.
Aufklärungspflichten des Vermittlers
In der Haftung bleiben so eigentlich nur die Vermittler, die entsprechende Aufklärungspflichten haben. So richtet sich eines der wenigen von Gerlach angesprochenen Urteile in dieser Sache gegen einen Anlageberater.
(Haufe Finanzdienstleister)
» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen