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Schwarze Liste der Versicherer: HIS - Bundesregierung sieht keine Probleme

Freiburg, 14.04.2008 17:28 Uhr (redaktion)

Seit 1993 haben die Versicherer ein immer wieder kritisiertes Hinweis- und Informationssystem, um Manipulationen bei Versicherungen aufdecken und vorbeugen zu können. Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen dieses System.

Datenschutzrechtliche Probleme gab und gibt es mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) praktisch nicht, lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Mechthild Dyckmans. Und auf die Frage nach einer Kenntnis über etwaig existierende schwarze Listen bei HIS erklärte Finanzstaatssekretär Axel Nawrath, die Bundesregierung habe hier keine Erkenntnisse.

Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der HIS betreibt, handelt es sich schlicht um ein verbreitetes Missverständnis, das über HIS schwarze Listen geführt würden, um Antragsteller vom Versicherungsschutz auszuschließen.

„Bei der Antragstellung wird HIS vielmehr genutzt, um unzulässige Doppelversicherungen zu vermeiden“, erklärte GDV-Sprecher Dr. Peter Schwark gegenüber dem VersicherungsJournal.

BMF: Kaum datenschutzrechtliche Beschwerden
Eine Beschwerdestatistik wird laut GDV nicht geführt, da es kaum Beschwerden gebe. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärte, beim Ministerium selbst seien seit dem Jahr 2000 insgesamt neun Beschwerden zu datenschutzrechtlichen Fragen eingegangen. Davon hätten zwei das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft betroffen.

Jeder Bürger habe gemäß Bundesdatenschutz-Gesetz Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Und sollten sich solche Daten als fehlerhaft herausstellen, bestehe ein Anspruch auf Berichtigung. Im Übrigen seien die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Bundesländer für die Überwachung der Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen zuständig, erklärte Staatssekretär Nawrath.

Der GDV hat sich ausführlich gegenüber den Ländern geäußert, wie aus einer Stellungnahme des Datenschutzbeauftragen aus Schleswig-Holstein in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft hervorgeht.

Knapp zehn Millionen Daten gespeichert
Die im HIS erfassten rund 9,5 Millionen Meldungen der Versicherungs-Unternehmen erscheinen auf den ersten Blick gewaltig. In Relation zu der Zahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge fällt das Volumen doch eher bescheiden im niedrigen Prozent- und Promillebereich aus.

Am gewichtigsten ist noch die Sparte Kfz-Versicherung, wo das Missbrauchspotenzial am höchsten ist, mit einer Millionen Meldungen pro Jahr bei allerdings 100 Millionen bestehenden Verträgen. In der Haftpflicht erfasste HIS lediglich 15.000 Fälle bei etwa 40 Millionen Verträgen. Die eingehenden Daten werden fünf Jahre lang gespeichert und dann automatisch gelöscht.

HIS künftig im Online-Verfahren
Nach Auskunft des GDV soll HIS künftig als Auskunftei geführt werden. Die Versicherungs-Unternehmen sollen das System dann im Online-Verfahren nutzen können. Die Rechte der Betroffenen sollen durch deren Benachrichtigung und die Möglichkeit der Selbstauskunft unmittelbar beim Betreiber der Datei gestärkt werden. Die Einzelheiten befänden sich aktuell noch in der Abstimmung zwischen Datenschutzbehörden und GDV, erklärte Schwark.

(Haufe Finanzdienstleister; Manfred Brüss)

 

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