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Management: D&O-Policen und Zusatzdeckung bei drohender Liquiditätskrise

Freiburg, 16.04.2008 18:07 Uhr (redaktion)

Die Zeichnungsgemeinschaft VOV GmbH bietet Unternehmen für den Fall einer drohenden Liquiditätskrise jetzt Unterstützung durch den Einsatz von Krisenberatern.

Unternehmensleiter können sich schadenersatzpflichtig machen, wenn sie ihrer Insolvenzantragspflicht nicht unverzüglich nachkommen. Ein frühzeitig einsetzendes Krisenmanagement kann einer Haftungssituation, die zur Inanspruchnahme einer D&O-Police führen könnte, vorbeugen.

Einsatz von Kreditberatern
Die eingeschalteten Berater gehen zunächst der Frage nach, ob das Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Falls ja, hat das Unternehmen Insolvenz anzumelden. Wenn nein, erarbeiten die Krisenberater erste konkrete Maßnahmen, wie das Unternehmen aus der Krise heraussteuern kann. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme trägt die VOV die Kosten dieser Krisenberatung.

Keine Versicherung „brennender Häuser“
Nicht versichert werden „brennende Häuser“. Das bedeutet, dass nur solche Unternehmen ihre D&O-Policen um den Krisenmanagement-Schutz der VOV GmbH erweitern können, die sich zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht in einer insolvenzgefährdeten Situation befinden bzw. bei denen diese Situation nicht unmittelbar bevorsteht.

(Haufe Finanzdienstleister)

Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich also um eine Versicherung zugunsten Dritter die zu der Art der Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. (Wikipedia)

http://www.vov-gmbh.de/cms/front_content.php

 

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