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Horst G. Baron in der Schusslinie des „anlegerschutz-report\"

Freiburg, 17.04.2008 18:56 Uhr (redaktion)

Der Initiator der SHB Fondskonzepte AG, Horst G. Baron, ist wegen eines angeblichen Privatkonkurses in die Schusslinie des „anlegerschutz-report“ geraten.

Wenn intransparente und risikobehaftete Anlageprodukte an Kleinanleger verkauft werden, tragen Initiatoren und Vertrieb eine besondere Verantwortung. Wenn gegen Initiatoren solcher Produkte Vorwürfe erhoben werden, die deren Seriosität in Frage stellen, ist dies deshalb eine wichtige Nachricht für Berater und Anleger, weil fraglich wird, ob das in den Initiator gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist.

Persönliches Konkursverfahren?
In einem Streit zwischen dem Herausgeber des Informationsdienstes „Direkter Anlegerschutz“ Heinz Gerlach und dem Initiator Horst G. Baron von der SHB Innovative Fondskonzepte AG geht es um die Frage, ob – so der „anlegerschutz-report“ von Heinz Gerlach vom 14.4.2008 – am 2.1.1991 das Konkursverfahren gegen Baron persönlich eröffnet wurde und ob es zutrifft, dass er deshalb bis zum 26.5.2004 „über ein Unternehmen seiner Frau agieren musste“.

Berater haben Informationspflicht
Unabhängig davon, ob die Gerlach’sche Darstellung zutrifft oder nicht, wird ein seriös agierender Berater seine betroffenen Kunden über den Sachverhalt unterrichten müssen, will er sich nicht erheblicher Haftungsgefahr aussetzen. Vom Vertrieb weiterer SHB-Beteiligungen wird er so lange Abstand nehmen müssen, bis der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

Zielgruppe unerfahrene Anleger
Ein Privatkonkurs, der jeden Verantwortlichen eines aufsichtsamtsüberwachten Finanzdienstleistungsinstituts die Erlaubnis und damit in der Regel auch den Job kosten würde, ist bei Fondsinitiatoren nicht akzeptabel. Besonders heikel bei den SHB-Beteiligungen: Sie wurden mehrheitlich an Anleger-Zielgruppen vertrieben, die gemeinhin für geschlossene Fondsanlagen nicht in Frage kommen.

Mindestsparraten von 40 Euro monatlich (z. B. beim Fonds „SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG“; plus 500 Euro Agio und 500 Euro Ersteinlage; Mindestzeichnungssumme 10.000 Euro) lassen vermuten, dass wegen der den Fonds belastenden Kosten der ratierlichen Einzahlungsmöglichkeiten hauptsächlich unerfahrene Anleger als Zeichner in Frage kommen.

(Quelle: Haufe Finanzdienstleister Newsletter)

 

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