München, 23.04.2008 15:05 Uhr (redaktion)
Eine Grundlage der deutschen Tradition feiert heute Geburtstag: Am 23. April 1516 erließen die Brüder Wilhelm IV. und Ludwig X. auf dem Landständetag zu Ingolstadt das bayerische Reinheitsgebot.
Die Vorschrift hatte ihren guten Grund - nicht wenige Bierpanscher kippten alles mögliche in ihr Gebräu, um es "trincklich" zu machen: Harmloses wie Hirse und Bohnen oder Absonderliches wie Pech, Ochsengalle, Ruß und harte Eier.
Goldgelb und Geld wert
Weil nicht nur die Löhne, sondern auch die Kosten für Hopfen, Malz und Energie, für Stahlfässer und Glasflaschen gestiegen sind, muss, wer weiter tief ins Glas schauen will, demnächst tief in die Tasche greifen. Um einen Euro pro Kasten wird das Bier teurer - der Markt gibt's her. Mancher mag sich da die 50er-Jahre zurückwünschen: Bis zum 15. April 1958 unterlag das Bier staatlicher Preiskontrolle - für beinahe 500 Jahre.
Mit dem Wirtschaftswunder wurde das Bier dann endgültig vom Nahrungs- zum Genussmittel: Am 15. April 1958 beschloss der bayerische Ministerrat, was die anderen Bundesländer schon fünf Jahre zuvor vollzogen hatten - "die Anordnung über Preise für Bier mit einem Stammwürzegehalt von 11 bis 14 Prozent außer Kraft zu setzen". Seither wirken im Bier noch immer die Gesetze der Gärung, aufs Bier aber die des Marktes. Mit interessanten Konsequenzen: Weil der Absatz seit den 80er-Jahren ins Stocken geraten ist, liegen die Preissteigerungen unter der allgemeinen Inflationsrate. In 50 Jahren hat sich der Preis pro Flasche gerade mal verdoppelt.
Geschichte
Das Reinheitsgebot ist der Höhepunkt einer rechtlichen Entwicklung: Schon zuvor hatte es verschiedene Bemühungen gegeben, die Qualität des Biers zu verbessern. So erließ 1156 Kaiser Barbarossa durch eine neue Rechtsverordnung in Augsburg, dass ein Brauer bestraft werden solle, wenn er "schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt". In Nürnberg beschloss der Stadtrat 1393, dass nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden durfte. Die Münchner Stadtverwaltung befahl rund 30 Jahre später, dass das Bier nach dem Brauen eine Zeit lang gelagert werden musste. Die Regensburger ließen ihren Stadtarzt ab 1447 das gebraute Bier regelmäßig kontrollieren.
Mit dem Reinheitsgebot wurde verbindlich festgelegt, was ins Bier darf: Malz, Hopfen und Wasser. Hefe wurde als erlaubte Zutat erst später aufgenommen. Der Grund: Früher kannte man die Hefe als Teil des Brauvorgangs gar nicht. Die Gärung des Bieres erfolgte spontan durch Hefepilze in der Luft. Der Erfolg der bayerischen Verordnung war durchschlagend und setzte sich über die Landesgrenzen hinweg durch. Das Reinheitsgebot fand sowohl Eingang in das Recht der Kaiserzeit (ab 1871) und der Weimarer Republik (ab 1918). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Reinheitsgebot im Biersteuergesetz verankert.
(Quelle: Bayerischer Rundfunk)
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