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Bundesrat will mehr Schutz für Immobilien-Kreditnehmer

Berlin, 25.04.2008 11:46 Uhr (redaktion)

Häuslebauer sollen nach dem Willen des Bundesrats mehr Schutz genießen, wenn die Bank ihren Kredit an Dritte weiterverkauft.

Die Länderkammer brachte am Freitag einen Gesetzentwurf auf den Weg, der verhindern soll, dass die neuen Gläubiger mehr Vermögen aus der sogenannten Grundschuld vollstrecken als ihnen zusteht. Dazu soll der Kreditnehmer künftig nur noch für den Teil der Schuld haftbar sein, der noch nicht abbezahlt ist. Außerdem muss er umfassend über den Verkauf informiert werden.

Kommt der Kreditnehmer mit den Zahlungen in Verzug, darf der Gläubiger den Vertrag nach dem Gesetzentwurf nicht mehr sofort kündigen. Erst wenn drei aufeinander folgende Raten ausbleiben, droht künftig die Kündigung. Der Entwurf geht auf einen Antrag Bayerns zurück und soll in ein ähnliches Gesetzesvorhaben der Koalition einfließen. Auslöser war, dass seit einigen Jahren zunehmend Kredite von Banken weiterverkauft werden. Die Finanzkrise hatte die Lage weiter verschärft. In den vergangenen Jahren hatten vor allem US-Investoren wie Lone Star riesige Kreditportfolios von deutschen Banken und Sparkassen gekauft.

(Thomson/Reuters)

 

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