Berlin, 25.04.2008 18:24 Uhr (redaktion)
Der Bundesrat billigte am Freitag die umfassende Neuregelung der vor 13 Jahren eingeführten Pflichtversicherung. Es folgt eine Übersicht zu dieser und anderen Entscheidungen der Länderkammer.
Reform der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige sollen mit der Reform höhere Leistungen bekommen und Heime strenger kontrolliert werden. Pflegende Angehörige erhalten einen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate. Zudem sollen bürgernahe Pflegestützpunkte eingerichtet werden. "Pflegebedürftig zu sein, ist ein soziales Schicksal - nicht nur für die, die gepflegt werden müssen", mahnte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen für die höheren Leistungen jedoch auch tiefer in die Tasche greifen: Zur Finanzierung der Neuerungen steigt der Beitragssatz zum 1. Juli um 0,25 Prozentpunkte.
Wissensfrage: Wer ist eigentlich der aktuelle Präsident des Bundesrates?
Schutz für Hausbesitzer vor Kreditverkäufen
Besitzer von Immobilen sollen nach dem Willen des Bundesrats mehr Schutz genießen, wenn die Bank ihren Kredit an Dritte weiterverkauft. Die Länderkammer brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der verhindern soll, dass die neuen Gläubiger mehr Vermögen aus der sogenannten Grundschuld vollstrecken als ihnen zusteht. Dazu soll der Kreditnehmer künftig nur noch für den Teil der Schuld haftbar sein, der noch nicht abbezahlt ist. Außerdem muss er umfassend über den Verkauf informiert werden.
Mehr Rechte vor Stalking und Zwangsverheiratung
Opfer von Zwangsheiraten und Stalking sollen mehr Rechte bekommen. Die Länderkammer brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, nach dem Zwangsverheiratete künftig die Befugnis zur Nebenklage erhalten sollen. Menschen, die unter den Nachstellungen eines Stalkers leiden, haben dieses Recht bereits. Geschädigten beider Straftaten soll der Zugang zu Opferanwälten erleichtert werden, die sich für ihre Belange einsetzen.
Abschaffung des Schornsteinfeger-Monopols
Das Schornsteinfeger-Monopol fällt. Der Bundesrat billigte trotz heftigen Widerstands vor allem aus Baden-Württemberg die Reform des Schornsteinfegerwesens. Die Neuregelung verfehle völlig ihr Ziel, das Kehrmonopol zu beseitigen, kritisierte der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Das Gesetz baue vielmehr neue Doppelstrukturen auf, indem es als Ersatz der alten Bezirksschornsteinfegermeister Bevollmächtigte etabliere. Außerdem treibe es die Kosten für die Bürger in die Höhe, weil die Kontrolle der Feuerstätten künftig alle dreieinhalb statt wie bisher alle fünf Jahre vorgeschrieben werde. Die Bundesregierung sprach von einem austarierten Kompromiss. Die EU betrachtet das Kehrmonopol als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit und betreibt seit Jahren ein Verfahren gegen Deutschland. Sie bemängelt unter anderem, dass bislang pro Bezirk nur ein Schornsteinfegermeister zugelassen ist und niemand von außerhalb das Kehren übernehmen darf.
Sicherheitsstandard für Spielzeug soll bleiben
Der Bundesrat will die Aufweichung der deutschen Sicherheitsstandards für Spielzeug durch ein laxeres EU-Recht verhindern. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, eine Änderung der geplanten EU-Richtlinie durchzusetzen. Nötig sei ein komplettes Verbot von Stoffen, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden könnten. Wenn die EU hier wie vorgesehen Ausnahmen gestatte, würde dies das Schutzniveau in Deutschland verschlechtern. Außerdem will der Bundesrat erreichen, dass freiwillige nationale Prüfsiegel wie das deutsche "GS"-Zeichen vorerst weiterverwendet werden dürfen. Das europäische "CE"-Zeichen stelle nur Mindestanforderungen, deren Einhaltung nicht kontrolliert werde. Die Einhaltung der "GS"-Anforderungen dagegen werde unabhängig überprüft.
Was macht eigentlich der Bundesrat?
Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 50 die zentralen Aufgaben des Bundesrates: Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes
Von besonderem Gewicht ist die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren. Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt.
Mitwirkung in Europäischen Angelegenheiten
Mit zunehmender europäischer Integration gewinnt auch die Mitwirkung des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union an Bedeutung. Seine Rechte reichen von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertretern in den Rat.
Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes
Die Mitwirkung des Bundesrates an der Verwaltung des Bundes besteht im Wesentlichen darin, dass er zu bestimmten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften seine Zustimmung erteilen muss.
Weitere Aufgaben
Neben der Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes verfügt der Bundesrat über besondere Mitwirkungsrechte im Fall von äußeren und inneren Krisensituationen. Außerdem hat er verschiedene Ernennungs- und Nominierungsrechte wahrzunehmen.
(ThomsonReuters;eigene Recherchen)
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