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Leserfrage: Bankenkrise und Verluste - ist mein Geld sicher?

Köln, 05.05.2008 16:25 Uhr (redaktion)

Frage von unserer Leserin Uta S.: Ich verfolge die Abschreibungen und Verluste der Banken. Mein Geld ist bei einer Sparkasse angelegt. Kann das Geld bei einem Zusammenbruch der Banken eigentlich komplett weg sein? Thema: Sicherungssysteme der Banken.

Die Sparkassen haben einen eigenen Haftungsverbund - Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sind alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen.

Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:

Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.

Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren...

...hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten; mussten noch nie Einleger entschädigt werden; ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.

Wie funktioniert der Haftungsverbund?
Bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Mitgliedsinstitutes leistet die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe Hilfe und sichert die Solvenz und Liquidität dieses Institutes.

Hier kommen beispielsweise die Zufuhr von Eigenmitteln, die Übernahme von Bürgschaften und Garantien oder auch verzinslicher Schuldversprechen sowie die Erfüllung von Ansprüchen Dritter durch die Sicherungseinrichtung in Betracht.

Die einzelnen Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes sind miteinander verknüpft. Zwischen den bei den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gebildeten 11 Sparkassenstützungsfonds besteht ein überregionaler Ausgleich. Dieser tritt ein, wenn bei einem regionalen Sparkassen- und Giroverband die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die vorhandenen Fondsmittel übersteigen.

Auf diese Weise werden alle 11 regionalen Sparkassenstützungsfonds zu einer Haftungsgemeinschaft verbunden, so dass trotz der Selbstständigkeit der regionalen Einrichtungen in einem Notfall das Gesamtvolumen aller Fonds gemeinschaftlich zur Verfügung steht.

Für die Landesbanken/Girozentralen ist beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ein selbstständiger Fonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen, gebildet, ebenso ein Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbausparkassen.

Die Gemeinschaft aller Sparkassenstützungsfonds ist mit den beiden übrigen Fonds (Sicherungsreserve der Landesbanken und Sicherungsfonds der Landesbausparkassen) in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen. Dieser wird aktiv, sofern die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel des betroffenen Sicherungssystems übersteigen. Durch diesen Haftungsverbund steht in einem Krisenfall das Gesamtvolumen aller Sicherungseinrichtungen für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung.

Welche regionalen Sparkassenstützungsfonds gibt es?
Grundsätzlich verwaltet jeder regionale Sparkassenverband einen eigenen Sparkassenstützungsfonds. Es gibt somit Sparkassenstützungsfonds bei dem...

* Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband;
* Ostdeutschen Sparkassenverband;
* Rheinischen Sparkassen- und Giroverband;
* Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen;
* Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz;
* Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein;
* Sparkassenverband Baden-Württemberg;
* Sparkassenverband Bayern;
* Sparkassenverband Niedersachsen;
* Sparkassenverband Saar;
* Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband.

Die Sparkassen gehören dem jeweiligen Sparkassenstützungsfonds ihres Verbandsgebietes an.

Wie funktioniert das Risikomonitoring des Haftungsverbundes?
Das Risikomonitoring dient der Früherkennung potenzieller bestandsgefährdender Risiken und ermöglicht folglich ein frühzeitiges Eingreifen bzw. Gegensteuern durch die handelnden Personen.

Im Zentrum des Risikomonitoring steht ein ausgewogenes Kennzahlensystem, welches die Einstufung eines Mitgliedsinstitutes in eine von drei Risikoklassen ermöglicht. In die abschließende Monitoringeinstufung fließen auch qualitative Komponenten ein.

Für die Durchführung des Risikomonitoring ist der Monitoringausschuss der jeweiligen Sicherungseinrichtung zuständig. Die Monitoringausschüsse überwachen anhand gruppeneinheitlicher Grundsätze für das Risikomonitoring die Risikolage ihrer Mitgliedsinstitute, legen die Monitoringeinstufungen fest und kontrollieren die Ausstattung der Fonds.

Die einzelnen Sicherungseinrichtungen berichten regelmäßig über ihre Risikosituation an einen zentralen Transparenzausschuss. Der Transparenzausschuss wacht über die Gesamtrisikosituation des Haftungsverbundes und sorgt für Transparenz zwischen den zusammengeschlossenen Sicherungseinrichtungen. Zu seinen Aufgaben gehört natürlich auch die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Grundsätze für das Risikomonitoring.

 

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