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Bundesfinanzministerium macht neuen Vorschlag zur Steuerklasse V

Berlin, 06.05.2008 16:05 Uhr (redaktion)

Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Vorschlag zur Ehegatten-Besteuerung vorgelegt, mit dem die hohe Besteuerung der Steuerklasse V gemildert werden soll.

Steuerpflichtige sollen danach ab 2010 die Möglichkeit erhalten, sich nach dem sogenannten "Faktorverfahren" besteuern zu lassen, wie aus dem am Dienstag von Staatssekretär Axel Nawrath vorgestellten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 hervorgeht.

Nach diesem Verfahren würde für beide Ehepartner die Steuerklasse IV angewandt. Bis zu eine Lohnhöhe von 900 Euro würde damit keine Lohnsteuer fällig, während beim gleichen Lohnbetrag in der Steuerklasse V rund 140 Euro zu zahlen wären. Zudem wird nach dem neuen Modell, anders als bei Wahl der Steuerklasse IV durch beide Ehepartner, noch ein Sonderfaktor in Ansatz gebracht, der die Vorteile des Ehegatten-Splittings gleich beim Lohnsteuerabzug mit wirken lassen soll.

Ziel der Bemühungen für eine Abdämpfung der Hochbesteuerung in Steuerklasse V ist es, Hemmnisse für die Aufnahme einer Beschäftigung für den Ehegatten zu verringern, der vermutlich deutlich weniger verdienen wird. Bei deutlichen Unterschieden in den Entlohnungen wird nach geltendem System zumeist eine Kombination der Steuerklassen III - für den Besserverdienenden - und V für den Partner gewählt. Der Versuch des Ministeriums vom vergangenen Jahr, mit Hilfe eines Anrechnungsverfahrens eine gleichmäßigere Besteuerung der Ehegatten zu erreichen, hatte im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Die Vorlage des neuen Modells geht nun auf die Bitte der Parlaments zurück.

(ThomsonReuters)

 

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