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Ratgebertipp: Fünfzig plus und jetzt arbeitslos - Kündigung und Neustart

Düsseldorf, 09.05.2008 12:48 Uhr (redaktion)

Arbeitnehmer und Angestellte, die 50 Jahre und älter sind, trifft ein Verlust des Arbeitsplatzes besonders hart. Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale zeigt Betroffenen Wege auf, persönliche Rechte gegenüber Arbeitgeber, Arbeitsagentur und Finanzamt zu wahren, eigene Finanzen zu optimieren und individuelle Berufschancen zu steigern.

Träumen erlaubt: Die Arbeitslosigkeit eröffnet auch die Chance, grundlegend über seine Lebensziele nachzudenken. In der Krise gewinnt der Rückhalt in der Familie und im Freundeskreis eine entscheidende Bedeutung. Das Privatleben, oft wegen Stress im Beruf vernachlässigt, spielt bei den Zukunftsentscheidungen eine wichtige Rolle: Was passiert, wenn die Arbeitslosigkeit lange andauert, der neue Job deutlich weniger Geld einbringt als der alte und einen Umzug erfordert? Kommt eine selbstständige Tätigkeit in Frage, bei der sich Arbeit und Privatleben viel weniger trennen lassen als bei einer abhängigen Beschäftigung? Ehe- oder Lebenspartner können diese Fragen nur gemeinsam beantworten.

Viel Zeit, um Pläne zu schmieden, bleibt allerdings nicht. Die besten Chancen bieten sich Arbeitslosen am Anfang, wenn die beruflichen Kenntnisse und Kontakte noch frisch sind. Entsprechend verlangt die Arbeitsagentur, dass sich ihr Kunde schon innerhalb der Kündigungsfrist um eine neue Stelle bemüht. Geruhsam auf Angebote der Agentur zu warten, genügt nicht. Die Behörde nimmt das Motto »Fördern und Fordern« ernst.

Aus dem Inhalt:
- Ist die Kündigung überhaupt rechtens?
- Kann die Firma mit einer Abfindung oder anderen Absprache den beruflichen Neustart erleichtern?
- Wie hoch ist Arbeitslosengeld I und wie lange steht es zu?
- Muss man alle Ersparnisse opfern, bevor man Arbeitslosengeld II bekommt?
- Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
- Wie bekommt man schnell einen neuen Job?
- Ist die Selbstständigkeit eine Alternative?

www.vz-nrw.de

 

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