Berlin, 10.05.2008 10:19 Uhr (redaktion)
Bereits im Herbst möchte das Kabinett neue Regeln zum Versorgungsausgleich beschließen. Arbeitgebern droht ein massiver Zusatzaufwand.
Getrieben von der Angst, dass die jetzigen Regelungen nicht verfassungskonform sind, treibt die Regierung zurzeit fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs voran. Im Mai soll der Kabinettsbeschluss erfolgen und im Herbst das Gesetz beschlossen werden, das wahrscheinlich 2010 in Kraft treten wird.
Birgit Uebelhack, stv. Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), machte auf der 70. Jahrestagung in Düsseldorf deutlich, dass dieses Gesetz eine große Herausforderung der bAV darstellt, die dadurch noch komplexer werde. Man müsse darauf achten, dass die Arbeitgeber nicht den Spaß an den Versorgungssystemen verlören. Ungeregelt sei immer noch die Kostenfrage.
Evelyn Stoll, bAV-Spezialistin der VW-AG, prangerte die Verlagerung von Arbeit und Kosten von den Familiengerichten und der Gesetzlichen Rentenversicherung auf die Arbeitgeber an. Die Vielzahl von Anwartschaften bedeute für die Geschiedenen eine Zersplitterung der Versorgung und für den Arbeitgeber eine ungewollte und ungeplante Multiplizierung von Versorgungsberechtigten.
Stoll forderte die Politik auf, klar zu regeln, dass alle entstehenden Kosten durch die Ehepartner zu tragen sind. Zudem solle für den Arbeitgeber eine ungedeckelte Option bestehen, dass Versorgungsanrechte extern in einer Zielversorgung gebündelt werden können.
Durch die gesetzliche Verfahrensbeteiligung der Versorgungsträger müsse ein Versorgungswerk wie das der VW AG einen Juristen neu einplanen mit zusätzlichen qualifizierten Stellen zur weiteren Abwicklung des Versorgungsausgleichs. In einer Stellungnahme der aba werden die Einzelfallkosten auf ca. 1.075 EUR ohne Systemeinrichtungskosten und ohne aktuarielle Kosten beziffert.
Sowohl Uebelhack wie Stoll wiesen darauf hin, dass es die Möglichkeit zur Risikobegrenzung und Haftungsbefreiung für den Arbeitgeber geben müsse. Für die Praxis werden die Neuregelungen des Versorgungsausgleichs sowohl auf Ebene der Versorgungsträger bzw. Arbeitgeber wie der Berater neuen Aufwand auslösen und die Branche für längere Zeit beschäftigen.
(Haufe Finanzdienstleister)
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