Köln, 13.05.2008 09:50 Uhr (redaktion)
Private Versicherungs- und Vorsorgeprodukte von Selbständigen und Freiberuflern genießen im Falle einer Insolvenz keinerlei Pfändungsschutz. Das gilt auch für die Rürup-Rente.
Demnach hat der Insolvenzverwalter direkten Zugriff auf Versorgungsverträge und auf Unfall- sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Auch die Rürup-Rente ist laut Urteil betroffen, obwohl diese Verträge bislang als pfändungssicher galten. Insolvenzsicher sei nur die gesetzliche Rente. Nach Meinung der Richter sind Selbständige und Freiberufler aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen nicht so schutzbedürftig wie zum Beispiel Angestellte.
Das Urteil des BGH, Az.: IX ZB 99/05 ist hier vollständig als pdf-Datei abrufbar.
(MittelstandDirekt;BGH)
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