Berlin, 13.05.2008 16:44 Uhr (redaktion)
Der neue ZDH-Flyer "Befristung von Arbeitsverhältnissen" verschafft Betriebsinhabern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regelungen beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge.
Auszüge:
Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer
weiteren sachlichen Grundes bedarf zudem die Befristung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbeginn das 52. Lebensjahr vollendet hat, zuvor mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat. Die maximale Befristungsdauer darf fünf Jahre umfassen.
Sonderregelung für Existenzgründer
In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren möglich. Bis zu dieser Gesamtdauer ist die mehrfache Verlängerung eines zeitbefristeten Arbeitsvertrags zulässig.
Der vollständige Flyer kann beim Zentralverband des Deutschen Handwerks bestellt werden.
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