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Tipp: Rechtliche Fallstricke bei Verträgen mit Geschäftsführern vermeiden

Köln, 13.05.2008 10:02 Uhr (redaktion)

Geschäftsführer haben ähnliche Befugnisse wie Selbständige. Deshalb müssen Besonderheiten beachtet werden. Wie Sie Stolperfallen bei einem Geschäftsführer-Vertrag vermeiden, lesen Sie hier.

Enable, das Unternehmer-Magazin der Financial Times Deutschland, hat zusammengefasst, was Sie bei der Gestaltung eines Geschäftsführer-Vertrags beachten müssen.

Die Vergütung
Der Vertrag sollte ein festes Jahresgehalt und Regelungen für Gehaltserhöhungen beinhalten.

Entscheidend für die Höhe des Gehalts sind Art und Umfang der Tätigkeit sowie die Unternehmensgröße. Wenn der potenzielle Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist, zählen laut enable auch die Ertragsaussichten seines Kapitals.

Wenn eine Erfolgsbeteiligung vertraglich fest vereinbart wird, sollte sie nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtbezüge ausmachen.

Die Haftung
Wenn das Unternehmen durch eine falsche Entscheidung des Geschäftsführers Schaden nimmt, haftet er mit seinem persönlichen Vermögen.

In einer GmbH kann seine Haftung jedoch vertraglich beschränkt werden, zum Beispiel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auch ein Höchstbetrag und eine kürzere Verjährungsfrist können ausgehandelt werden.

Die Versicherung
Die Directors-and-Officers-Versicherung schützt den Geschäftsführer vor fahrlässig entstandenen Schäden.

Dazu muss er seit dem 1. Januar 2008 einen Fragebogen der Versicherung beantworten.

Die Altersvorsorge
Der Geschäftsführer hat in Sachen Altersvorsorge drei Möglichkeiten:
- Er bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Er und das Unternehmen zahlen zusätzlich in eine Unterstützungskasse ein.
- Er tritt aus der gesetzlichen Versicherung aus, und alle Einzahlungen gehen lohnsteuerfrei an die Unterstützungskasse.

Für letztere Möglichkeit muss der Geschäftsführer allerdings sämtliche Befugnisse eines Selbständigen haben, zum Beispiel die freie Arbeitszeit.

In der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung darf er sich trotzdem freiwillig versichern.

Die Kündigungsfrist
Im Vertrag können auch längere Zeiträume als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen festgelegt werden.

Bei unbefristeten Verträgen hat das Vorteile für den Geschäftsführer, denn die Kündigungsfristen erhöhen sich dann gestaffelt mit den Vertragsjahren.

Die Zustimmungspflicht
Ein Anhang im Vertrag klärt, wofür der Geschäftsführer die Zustimmung der Inhaber benötigt, zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf.

Das Wettbewerbsverbot
Schon im Anstellungsvertrag sollte das Wettbewerbsverbot festgeschrieben sein. Hoch spezialisierte Geschäftsführer sollten laut enable besonders hart verhandeln.

(MittelstandDirekt;FTD)

 

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