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Update-KfW -Umtauschanleihe auf Aktien der Deutschen Telekom AG

Düsseldorf, 13.05.2008 10:14 Uhr (redaktion)

Mehrzuteilungsoption im Zusammenhang mit der Platzierung der 2013 fälligen KfW-Umtauschanleihe auf Aktien der Deutschen Telekom AG wurde in vollem Umfang ausgeübt

16.05.2008
Goldman Sachs International und Morgan Stanley Bank AG haben die ihnen von der KfW erteilte Mehrzuteilungsoption (greenshoe) im Zusammenhang mit der Platzierung einer 2013 fälligen Umtauschanleihe ("Umtauschanleihe") auf Stammaktien der Deutschen Telekom AG ("Umtauschaktien") in vollem Umfang ausgeübt.

Durch Ausübung der Mehrzuteilungsoption ist das gesamte zu begebende Umtauschanleihevolumen auf EUR 3,3 Mrd. angewachsen, und die Gesamtzahl der Umtauschaktien beträgt nunmehr rund 221 Mio. oder ca. 5,1 % des ausstehenden Aktienkapitals der Deutschen Telekom AG.

In der Transaktion traten Goldman Sachs International und Morgan Stanley Bank AG als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers auf. Bei der Begebung traten Lehman Brothers International als Co-Lead-Manager und BNP PARIBAS, Citigroup Global Markets Ltd., Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG, J.P. Morgan Securities Ltd. und Merrill Lynch International als zusätzliche Manager auf.

13.05.2008
Die KfW begibt heute (13.05.08) eine Umtauschanleihe auf Stammaktien der Deutschen Telekom AG ("Umtauschaktien"). Die Umtauschanleihe hat ein Basisvolumen von EUR 3,0 Mrd.
Die Anleihe kann durch Ausübung einer Greenshoe Option um weitere EUR 0,3 Mrd. erhöht werden. Die Begebung der Umtauschanleihe steht im Zeichen der Fortführung der von Bund und KfW durchgeführten erfolgreichen Privatisierungsstrategie der Deutschen Telekom AG.

"Angesichts des derzeitigen Aktienkurses der Deutschen Telekom erwartet die KfW, dass die im August fällige ausstehende Umtauschanleihe auf Telekom-Aktien in Bar zurückgezahlt wird", erklärt Dr. Frank Czichowski, Treasurer der KfW, und fügt hinzu: "Wir wollen nun dem Kapitalmarkt ein klares Signal senden, dass sich sowohl das Bundesministerium der Finanzen als auch die KfW mit diesem Instrument weiterhin der Fortführung des Privatisierungsprozesses der Deutschen Telekom verpflichtet fühlen."

Die Umtauschanleihe hat eine Laufzeit von 5 Jahren und 1 Monat, ist ab dem dritten Kupontermin nach 3 Jahren und 1 Monat vorbehaltlich eines Kündigungsschwellenwertes (hurdle rate) von 130 % kündbar und bei Fälligkeit zu 100 % des Nominalwertes rückzahlbar. Die Umtauschanleihe wird mit einem Kupon von 2,875 % bis 3,375 % und einer Umtauschprämie von 25 % bis 30 % vermarktet. Die genaue Höhe von Kupon und Umtauschprämie werden bei Kursfestlegung festgesetzt.

Die mit der Umtauschanleihe aufgenommenen Mittel sind Teil des von der KfW für 2008 angekündigten Refinanzierungsvolumens, das ca. EUR 70 Mrd. betragen wird.

Die KfW und der Bund halten Anteile von jeweils 16,9 % bzw. 14,8 % an der Deutschen Telekom AG (ca. 1.382 Millionen Aktien insgesamt). Die der Umtauschanleihe zugrunde liegende endgültige Anzahl Umtauschaktien wird bei Kursfestlegung ermittelt. Der Referenzkurswert der Deutschen Telekom AG wird anhand des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP") des Aktienkurses der Deutschen Telekom AG während des Bookbuilding-Verfahrens bis Kursfestlegung festgelegt.

Die KfW hat einer Stillhalteperiode (lock up) von 180 Tagen für ihre verbleibende Beteiligung an der Deutschen Telekom AG zugestimmt.

Die Umtauschanleihe wird gemäß Regulation S ausschließlich bei institutionellen Investoren außerhalb der USA platziert. Es wird davon ausgegangen, dass die Umtauschanleihe am regulierten Markt an der Frankfurter Börse notiert wird. Bei der Emission treten Goldman Sachs International und Morgan Stanley Bank AG als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers auf.

Zeitgleich mit der Transaktion und in Abhängigkeit der Marktbedingungen erwägt die KfW, einen Teil ihrer ausstehenden, im August 2008 fälligen und in Stammaktien der Deutschen Telekom umtauschbaren Umtauschanleihe zurückzukaufen.

Im Zusammenhang mit der Begebung der Schulverschreibungen handelt die Morgan Stanley Bank AG (selbst oder durch für sie handelnde Personen) als Stabilisierungsmanager und kann Maßnahmen zur Stabilisierung des Börsen- oder Marktpreises der Schuldverschreibungen oder verbundener Instrumente („Stabilisierungsmaßnahmen“) ergreifen. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern gibt es keine Garantie, dass Stabilisierungsmaßnahmen tatsächlich ergriffen werden. Wenn Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, so können diese jederzeit ohne vorherige Ankündigung wieder beendet werden. Solche Maßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kursfestlegung ergriffen werden. Soweit sie ergriffen werden, müssen die Stabilisierungsmaßnahmen spätestens (i) am 30. Kalendertag nach Valuta der Transaktion oder (ii) am 60. Kalendertag nach der Zuteilung der Schuldverschreibungen an die Investoren beendet sein, wobei der frühere der beiden Zeitpunkte relevant ist („Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsen- oder Marktpreis der Schuldverschreibungen und damit verbundener Instrumente führen, als es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Ferner können Stabilisierungsmaßnahmen zu einem Börsen- oder Marktpreis der Schuldverschreibungen auf einem Niveau führen, das nicht langfristig aufrechterhalten werden kann.

(Quelle: KFW-Bankengruppe)

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