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Thema Eigenheimrente: Riester-Rente für Wohneigentum - nicht einfach zu rechnen

Köln/Berlin, 14.05.2008 11:11 Uhr (redaktion)

Wohneigentum als Teil der privaten Altersvorsorge zu fördern, hatte die Bundesregierung seit längerem angedacht. Nun hat sie mit der Eigenheimrente eine Lösung gefunden: Wer in eine Riester-Rente einbezahlt, kann dieses Geld in ein Haus oder eine Wohnung investieren und dabei von staatlichen Zulagen profitieren. Die komplizierte Besteuerung dürfte jedoch viele Sparer abschrecken.

n Zukunft wird die staatliche Rente vieler Senioren nicht mehr für ein gutes Auskommen im Ruhestand ausreichen. Um der drohenden Altersarmut vorzubeugen, wurde im Jahr 2001 die Riester-Rente eingeführt. Arbeitnehmer sparen fürs Alter und bekommen dafür Zulagen von Vater Staat sowie steuerliche Vergünstigungen. Später finanziert sich aus diesem Kapital eine private Rente, die der Fiskus besteuert.

Wohneigentum wurde hierbei bislang nur zu äußerst eingeschränkten Konditionen gefördert. Dabei liegt es auf der Hand, dass Besitzer von eigenen vier Wänden im Alter Geld zur Verfügung haben, das andere für Miete ausgeben, und dass die Immobilie somit einer privaten Vorsorge gleichkommt.

Nun aber werden Riester-Sparer rückwirkend zum 1. Januar 2008 dabei unterstützt, sich eine Wohnung oder ein Haus zuzulegen. Vater Staat gibt Riester-Versicherten mit der sogenannten Eigenheimrente Hilfestellung, wenn sie ihr Geld folgendermaßen verwenden:

Die in den Riester-Vertrag gezahlten Beträge sind steuerlich absetzbar – obendrauf gibt es staatliche Zulagen.
Anders als bei den übrigen RiesterProdukten erhalten Sparer, die die Eigenheimrente nutzen, später aber keine monatliche Rente. Der Fiskus kann somit bei Renteneintritt nichts besteuern und muss sich anders behelfen. Die nun beschlossene Regelung sieht vor, dass das Finanzamt für die Besteuerung mit einem fiktiven Kapitalstock rechnet. Dieser setzt sich aus dem für die Immobilie aus dem Riester-Vertrag verwendeten Geld und den staatlichen Zuschüssen zusammen. Zudem wird diese Summe mit jährlich 2 Prozent verzinst.

Mit dem Ende des Erwerbslebens hält das Finanzamt dann die Hand auf. Um die Steuerschuld zu begleichen, gibt es zwei Varianten:
1. Wer den Betrag sofort aufbringt, muss lediglich 70 Prozent der Summe versteuern.
2. Die Tilgung kann auch in Etappen über 17 bis 23 Jahre erfolgen. Der Vorteil: Mit Eintritt der Rente fallen auf den berechneten fiktiven Kapitalstock keine Zinsen mehr an.

Eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zeigt, dass es für fast alle Einkommensklassen die günstigere Variante ist, der Steuerpflicht Schritt für Schritt nachzukommen (Grafik):

IVW Eigenheimrente Modellrechnung
IVW Eigenheimrente Modellrechnung


 

Ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 70.000 Euro müsste bei Sofortzahlung rund 21.300 Euro an Steuern abführen, über 23 Jahre hinweg jedoch insgesamt nur etwa 17.600 Euro.


 

Das liegt daran, dass Eigenheimrentner, die in Raten zahlen, zusätzlich zum Einkommen jeweils nur einen relativ geringen Betrag zu versteuern haben. Wer jedoch die gesamte Schuld sofort tilgt, muss in der Steuererklärung insgesamt eine recht hohe Summe angeben. Da die Einkommenssteuer progressiv gestaltet ist, werden höhere Einkommen auch mit höheren Steuersätzen belegt, und diejenigen müssen tiefer in die Tasche greifen, die die Abgaben in einem Zug leisten.

Unabhängig davon, welche Rückzahlungsform gewählt wird, ist die Eigenheimrente für die Sparer in jedem Fall vorteilhaft. Denn der erhobene Zinssatz von 2 Prozent ist moderat – erst recht, wenn man bedenkt, dass die Mieten in Deutschland seit 1970 im Schnitt pro Jahr um 3,5 Prozent gestiegen sind. Neben der gesparten Miete profitieren die meisten Eigenheimbesitzer aber auch davon, dass ihre Immobilie über die Jahre an Wert gewinnt.

Dennoch ist fraglich, ob die Eigenheimrente bei Häuslebauern und Co. ankommt. Zum einen können Riester-Verträge derzeit nur mit 2.100 Euro jährlich bespart werden, ohne dass die staatliche Förderung gestrichen wird. Mit derartig niedrigen Summen kommen jedoch erst nach langer Zeit Beträge zusammen, mit denen sich eine Immobilie finanzieren lässt. Zum anderen ist das Konzept der nachgelagerten Besteuerung eines fiktiven Kapitalstocks noch schwerer verständlich als herkömmliche Riester-Policen – und das dürfte so manchen Sparer abschrecken.

(Quelle: IW Köln)

 

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