Köln/Berlin, 15.05.2008 11:38 Uhr (redaktion)
Die Rentner erhalten in diesem Sommer eine außerordentliche Erhöhung ihrer gesetzlichen Bezüge um 1,1 Prozent. Dafür wird der Riester-Faktor in der Rentenanpassungsformel bis 2011 eingefroren. Eiszeit bedeutet das allerdings auch für die Erwerbstätigen. Denn ihre Rentenversicherungsbeiträge sinken viel langsamer als ursprünglich geplant.
Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, die gesetzlichen Renten in diesem Jahr außer der Reihe um 1,1 Prozent aufzustocken – um die Ruheständler angemessen am Aufschwung in Deutschland zu beteiligen, heißt es. Dieses Bestreben ist durchaus nachvollziehbar, war doch in den vergangenen Jahren Schmalhans bei den Senioren Küchenmeister:
Nach drei Nullrunden in Folge stiegen die gesetzlichen Altersbezüge im Sommer 2007 lediglich um 0,54 Prozent – der in diesem Juli planmäßig anfallende Zuschlag wäre noch etwas geringer.
Auch wenn die Rechenkünstler im von Olaf Scholz geführten Sozialministerium nun einen scheinbar eleganten Dreh gefunden haben, um mehr drauflegen zu können – kostenlos ist die außerordentliche Anhebung der Renten keineswegs zu haben.
Um zu verstehen, was da geschehen soll, muss man sich das mathematische Monstrum namens Rentenanpassungsformel ansehen. Wie stark die staatlichen Ruhegehälter Jahr für Jahr aufgestockt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Grafik):
Entwicklung der Bruttoentgelte
Schon seit Adenauers Zeiten ist die gesetzliche Rente „dynamisch“, damit die Rentner am steigenden Wohlstand in der Bundesrepublik beteiligt werden. Deswegen richtet sich die jährliche Rentenanpassung grundsätzlich nach der Lohnentwicklung.
Seit 2001 ist es das Wachstum der durchschnittlichen Bruttoverdienste von Arbeitnehmern und Beamten im jeweiligen Vorjahr, an denen sich die Erhöhung der gesetzlichen Renten orientiert. Im Jahr 2005 kam eine kleine Einschränkung hinzu: Nun zählt nur noch die Entwicklung der Entgeltbestandteile, aus denen auch tatsächlich Beiträge an die Rentenkasse abgeführt werden – die Beamtengehälter und der über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehende Lohn werden demzufolge nicht mehr berücksichtigt.
Außerdem dämpft ein Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung die Anhebung der Ruhegelder. Umgekehrt würde allerdings ein sinkender Beitragssatz positiv zu Buche schlagen.
Riester-Faktor
Anfang des Jahrzehnts hatte der damalige Arbeitsminister Walter Riester gesetzlich festschreiben lassen, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent hinaus klettern dürfe. Bei einer insgesamt alternden Gesellschaft und einem unveränderten Versorgungsniveau wäre allerdings selbst die 24-Prozent-Marke bald überschritten worden. Um genau das zu verhindern, soll das Bruttorentenniveau – das Verhältnis der Standardrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren zum durchschnittlichen Bruttoentgelt der Erwerbstätigen – von derzeit rund 47 Prozent bis 2030 auf 40 Prozent sinken.
Dazu waren einige Modifikationen an der bis dahin noch recht schlichten Rentenanpassungsformel nötig: Im Rahmen der von Walter Riester initiierten Rentenreform fand 2002 ein entscheidender Schwenk statt. Man beschloss, der privaten Altersvorsorge zu mehr Geltung zu verhelfen und sie staatlich zu fördern – via Zulage bzw. steuerlicher Berücksichtigung. Der Anteil des Bruttolohns, der auf diese Weise begünstigt fürs Alter angelegt werden kann, steigt Schritt für Schritt bis auf 4 Prozent an.
Im Gegenzug wird jedoch der künftige Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung gekürzt, indem der „Riester-Faktor“ so lange einen Teil von der möglichen Rentensteigerung abknapst, wie die Förderung der privaten Vorsorge ausgebaut wird. Diese Phase sollte nach Riesters Plänen bis 2010 abgeschlossen sein.
Nachhaltigkeitsfaktor
Im Jahr 2005 führte schließlich kein Weg mehr daran vorbei, den demografischen Wandel bei der Rentenanpassung zu berücksichtigen. Das gesetzliche Beitragsziel wäre andernfalls nicht einzuhalten gewesen. Deswegen fließt die Veränderung des Rentnerquotienten, also des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentenempfängern, mit dem Gewicht von einem Viertel in die Anpassungsformel ein.
Dieser „Nachhaltigkeitsfaktor“ wirkt allerdings nicht zwangsläufig schmälernd auf die mögliche Anhebung der Renten. So kamen im Zuge des Beschäftigungsaufbaus der zurückliegenden Jahre wieder mehr Vollzeitstellen auf jeden Ruhegeldempfänger. Von daher wären die gesetzlichen Renten 2009 auch ohne Eingriff in die Formel um 1,4 Prozent gestiegen – nun wird das Plus im Wahljahr wohl sogar bei 2 Prozent liegen.
Dafür setzt die Bundesregierung den Hebel am Riester-Faktor an: Er wird bis 2011 auf Eis gelegt. Die ausgefallenen Stufen sollen dann 2012 und 2013 nachgeholt werden. Für lau ist das Geschenk an die Oldies aber nicht zu haben (Grafik):
Die Aussetzung des Riester-Faktors verursacht bis 2012 Mehrkosten von insgesamt 11 Milliarden Euro.
Um einen Anstieg der Beitragssätze zu vermeiden, zapft der Sozialminister zwei Finanzierungsquellen an. Zum einen greift er auf die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung zu – besser bekannt unter dem früheren Namen „Mindestreserve“. Zum anderen steuern auch die Erwerbstätigen ihr Scherflein bei. Die bislang vorgesehene Senkung ihrer Rentenbeiträge wird verschoben: Ursprünglich sollte der Satz 2011 auf 19,3 Prozent und im folgenden Jahr auf 19,1 Prozent verringert werden. Nun aber müssen die Beitragszahler zwölf Monate länger die derzeit aktuellen 19,9 Prozent ihres Verdienstes berappen. Erst im Jahr 2012 fällt der Satz auf 19,5 Prozent und 2013 winken dann die angepeilten 19,1 Prozent.
(Quelle: IW Köln)
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