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Brisant: \"Deutschland-Rente - Bonuszahlungen möglicherweise steuerpflichtig

Freiburg, 16.05.2008 10:49 Uhr (redaktion)

Der Branchendienst "versicherungstip" hat laut Haufe Finanzdienstleister vom BMF bestätigt bekommen, dass Bonuszahlungen in die sog. Deutschland-Rente steuerpflichtig sein können. Hintergründe.

Worum es geht
Mit Abschluss der "Deutschland-Rente" erhält man vom Anbieter(z. B. Germanwings, Sixt u.v.m.) eine Kreditkarte. Kauft man mit dieser (z.B. Online) ein, wird auf dem Rentenkonto ein Bonus gutgeschrieben.

Wird die Kreditkarte vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen und werden über diese Karte auch berufliche Einkäufe abgerechnet, stellt sich die Frage, ob der Bonus steuerpflichtig sein könnte. Der Düsseldorfer Brachnchendienst hat zu diesem Sachverhalt beim BMF angefragt und nach desser Stellungnahme folgende Pressemitteilung bei lifepr veröffentlicht:

Düsseldorf, 08.05.2008 - Die Kette negativer Nachrichten zur Deutschland- Rente reißt nicht ab: Bonuszahlungen in die Deutschland-Rente könnten steuerpflichtig sein, wenn sie aus dienstlichem Anlaß erworben wurden. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf Anfrage des Düsseldorfer Branchendienstes 'versicherungstip': "Nach § 19 EStG zählen alle Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind daher nach § 19 EStG grundsätzlich steuerpflichtig, d.h.: Wenn ein Arbeitnehmer eine Kreditkarte, die an einem Bonussystem teilnimmt, von seinem Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält und er mit dieser Karte beruflich veranlaßte Umsätze tätigt, für die ihm Boni gutgeschrieben werden, besteht grundsätzlich ein Herausgabeanspruch des Arbeitgebers auf diese Boni. Nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG entsteht die Lohnsteuerpflicht mit dem Zufluß des Arbeitslohns." Das für Verbraucher brisante BMF-Fazit lautet: "Insgesamt kann nicht ausgeschlossen werden, daß mit Einzahlung der Kartenumsätze auf dem Rentenkonto eine Lohnsteuerpflicht des Arbeitnehmers entsteht."

Die Stellungnahme des Ministeriums deckt sich mit einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Rheinland in einem vergleichbaren Fall, wonach Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Die Konsortialpartner der Deutschland-Rente ARAG und Rheinlandversicherungsgruppe hüllen sich derweil in Schweigen, eine entsprechende Anfrage des 'versicherungstip' blieb bis dato unbeantwortet. Nach Ansicht des 'versicherungstip' ist der Produktgeber verpflichtet, in der Produktinformation auf eine potentielle Steuerpflicht hinzuweisen.

(Quelle: Haufe Finanzdienstleister)

 

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