Finanzen Markt & Meinungen Startseite

 

Anzahl der Riester-Fondssparpläne übersteigt Zwei-Millionen-Marke

Frankfurt/Main, 29.05.2008 10:12 Uhr (redaktion)

Der Boom der staatlich geförderten Altersvorsorge mit Investmentfonds hält weiter an. So zählten die deutschen Investmentgesellschaften zum Stichtag 31. März 2008 gut zwei Millionen Riester-Fondssparpläne.

Allein in den vergangenen zwölf Monaten haben knapp 700.000 Bundesbürger die Vorzüge von Investmentfonds erkannt und sich für die renditestärkste Form der Riester-Rente entschieden. Dies ist der jüngsten Statistik des BVI Bundesverband Investment und Asset Management zu entnehmen.

Riesterverträge
Riesterverträge

Die Riester-Rente mit Investmentfonds eignet sich für jedermann. So profitieren alle Zulagenberechtigten von den staatlichen Zuschüssen, und bei Gutverdienenden kommen noch steuerliche Vorteile hinzu. Seit Anfang dieses Jahres ist die letzte Stufe der Riester-Förderung erreicht: Die Grundzulage ist auf 154 Euro (bisher 114 Euro) pro Jahr gestiegen. Die Kinderzulage wurde von 138 Euro auf 185 Euro pro Kind und Jahr angehoben. Für jedes seit 2008 neugeborene Kind beträgt die Förderung sogar 300 Euro pro Jahr. Der Sonderausgabenabzug wurde 2008 auf bis zu 2.100 Euro (bisher 1.575 Euro) pro Jahr erhöht.

Ein Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer (Alleinverdiener) mit zwei Kindern und einem Einkommen von 40.000 Euro muss vier Prozent, also 1.600 Euro, in seinen Riestervertrag einbringen. Davon zahlt er nach Abzug der staatlichen Zulagen selbst nur 922 Euro ein, er erhält also staatliche Zulagen von 678 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 42 Prozent.

Die Anzahl der Investmentsparpläne mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) belief sich zum Stichtag 31. März 2008 auf 3,9 Millionen. Im Vergleich zum Jahresultimo 2007 (4,5 Millionen) ist der Bestand um rund 600.000 Verträge gesunken, da mit Beginn des neuen Jahres die Sperrfrist zahlreicher VL-Verträge endete.

Zahlreiche Arbeitnehmer haben keinen Anschlussvertrag zu ihren fälligen VL-Sparplänen abgeschlossen, weil in vielen Tarifverträgen vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge umgewidmet worden sind. Möglicherweise wirft auch die Abgeltungsteuer mit der undifferenzierten Besteuerung langfristiger Wertzuwächse bereits ihre Schatten voraus. Denn die neue Steuer wird oft höher sein als die staatliche Förderung. Der BVI spricht sich deshalb dafür aus, Kurszuwächse beim VL-Sparen – wie bisher – steuerlich nicht zu belasten.

 

» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen