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BaFin berichtet über mehr als 93.560 Kontenabfragen von Behörden

Bonn, 29.05.2008 16:09 Uhr (redaktion)

Die Kontodaten der Bürger stehen immer stärker im Visier der deutschen Behörden: Insgesamt 93.560 Mal griffen sie im Jahr 2007 auf die Datensätze der Banken zu.

Gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um mehr als 15 % (2006: 81.156). Die BaFin beantwortete die Anfragen der Behörden mit Informationen zu rund 817.000 Konten.

Die meisten Anfragen kamen dabei von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit mehr als 72.000 Abfragen. Finanz- und Zollbehörden griffen insgesamt rund 20.000 Mal auf die Kontodaten der Bürger zu.

Kontenabrufe 2006 und 2007
Kontenabrufe 2006 und 2007

Die BaFin selbst berichtet in ihrer Statistik von „bedeutsamen Ermittlungserfolgen“. Datenschützer hingegen kritisieren Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger.

Beim automatisierten Kontenabrufverfahren speichern Kreditinstitute die Kontonummer, den Tag der Konteneinrichtung und -auflösung, sowie Namen und Geburtstag des Kontoinhabers. Die BaFin hat Zugriff auf die bankinternen Datensätze und leitet sie im Falle einer Anfrage an die anfragende Behörde weiter (§24c des Gesetzes über das Kreditwesen).

Finanz- und Zollbehörden wählen die Kontenabfrage bei der BaFin allerdings nur bei der Verfolgung von Straftaten. Weit häufiger nutzen Finanz- und Zollbeamte die Kontenabfrage direkt über das Bundeszentralamt für Steuern (§ 93 Abs. 7 AO).

(Quelle: Haufe Finanzdienstleister)

 

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