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DStV-Mitgliederversammlung fordert Maßnahmen zum Schutz des Mandatsverhältnis

Berlin, 06.06.2008 16:45 Uhr (redaktion)

Mit einer Resolution zur Wahrung der Bürgerrechte und des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberater und Mandant haben sich die Delegierten der Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) am 6. Juni 2008 in Stuttgart an den Gesetzgeber gerichtet.

In einer zweiten Resolution sprachen sich die Delegierten für dringend benötigte Maßnahmen zur Vermeidung der kalten Progression aus.

Besorgt äußerten sich die Delegierten im Hinblick auf eine zu befürchtende Aushöhlung der Berufsrechte der Steuerberater. Anlass ist das jüngst verabschiedete „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“. Dieses regelt die Rechte der Freien Berufe im Strafverfahren erstmals umfassend. Gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber aber für eine nicht akzeptable 2-Klassen-Gesellschaft in den Freien Berufen entschieden. Demnach genießen Steuerberater und Rechtsanwälte, die nicht Strafverteidiger sind, nur relativen Schutz vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.

Im Gegensatz dazu dürfen Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger weiterhin vor Observationen sicher sein. Darüber hinaus sollen sogar im Einzelfall bei Steuerberatern rechtswidrig erlangte Informationen in einem Strafprozess verwertet werden dürfen.

Weiterhin ermahnten die Delegierten den Gesetzgeber, auf inflationsbedingte Scheinzuwächse im Einkommen der Steuerpflichtigen zu verzichten. So werden die Bürger allein durch die fortschreitende Geldentwertung einem stetig wachsenden Steuerzugriff ausgesetzt, während die Tarifgrenzen unverändert bleiben. Wenn sogar in absehbarer Zukunft Durchschnittsverdiener in den Spitzsteuersatz gelangen, ist die zumutbare Belastungsgrenze der Steuerzahler erreicht. Bereits seit Gründung des DStV im Jahr 1975 setzt sich der Verband vehement für eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Bürgers ein.

Bürgerrechte erhalten - Berufsrechte der Steuerberater stärken!
Freie Berufsausübung ist und bleibt Vertrauenssache. Vor allem die steuerberatenden Berufe wirken in einem sensiblen Umfeld und sind regelmäßig in persönliche Verhältnisse einbezogen. Aus gutem Grund obliegen den Berufsträgern umfangreiche Pflichten; sie sind im Gegenzug aber auch Träger besonderer Rechte. Die Garantie der damit verbundenen gesetzlichen Regelungen ist gleichwohl kein Selbstzweck. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat dem Beratungsbedürfnis des Mandanten und der freien Berufsausübung gleichermaßen Verfassungsrang eingeräumt und somit eine „Sonderstellung“ der Freien Berufe bestätigt.

Die in diesem Sinne verstandene ungehinderte Ausübung des Freien Berufes ist jedoch in Gefahr. Mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ wurden ab dem 1. Januar 2008 zwar die Rechte der Freien Berufe im Strafverfahren erstmals umfassend geregelt. Gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber aber mit § 160a Strafprozessordnung für eine 2-Klassen-Gesellschaft entschieden: So werden etwa Steuerberater und Rechtsanwälte – im Gegensatz zu „Strafverteidigern“ oder Abgeordneten - gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen nur noch relativen Schutz genießen. Die Kriterien einer Abwägung nach der Verhältnismäßigkeit sind obendrein noch unscharf geregelt. Rechtsunsicherheit, Abgrenzungsschwierigkeiten und Widersprüche sind die Folge.

Hingegen wird schon mit der Möglichkeit einer Observation des Berufsträgers in Kauf genommen, dass der Mandant eine uneingeschränkte Offenbarung scheut. Folglich ist eine umfassende Beratung in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten nicht mehr garantiert. Der Steuerberater kann somit seiner Aufgabe als Organ der Steuerrechtspflege nicht in dem Maße nachkommen, wie es das Grundgesetz vorsieht.

Die Delegierten der DStV-Mitgliederversammlung fordern den Gesetzgeber daher zu einer Korrektur und zur Stärkung der Berufsrechte der Steuerberater auf, indem
>> dem Berufsstand das Zeugnisverweigerungsrecht absolut statt nur relativ zugestanden wird und
>>illegal beim Steuerberater erlangte Informationen einem strengen Verwertungsverbot unterliegen.

 

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