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Ab Juli mehrere Beschlüsse wirksam - Rentenerhöhung und Beamtenbesoldung

Berlin, 14.06.2008 11:44 Uhr (redaktion)

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Anhebung der Renten und der Bezüge der Bundesbeamten gegeben. Weitere Beschlüsse im Detail.

Die rund 20 Millionen Rentner erhalten ab Juli mehr Geld. Ihre Bezüge werden mit 1,1 Prozent mehr als doppelt so stark wachsen, als es nach geltender Rentenformel eigentlich möglich wäre. Dazu wird der "Riester-Faktor", der Erhöhungen begrenzt, für zwei Jahre außer Kraft gesetzt. Im Gegenzug werden die Beitragssätze erst 2012 und nicht schon 2011 wieder sinken. Bei einer Rente von 1000 Euro macht die Erhöhung elf Euro aus. Auch der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II steigt zum 1. Juli - um vier Euro auf monatlich 351 Euro. Die Anpassung orientiert sich an der Rentenerhöhung.

Beamtenbesoldung
Die rund 500.000 Bundesbeamten bekommen ebenfalls mehr Geld. Der Bundesrat stimmte der Übernahme des Tarifabschlusses von Ländern und Kommunen zu. Die Bezüge werden rückwirkend zum 1. Januar um 50 Euro plus linear 3,1 Prozent angehoben. Ab Januar 2009 gibt es eine Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 225 Euro. Auf den Bundeshaushalt kommen dadurch Kosten von gut 2,1 Milliarden Euro zu.

Kinderbetreuung
Der Bundesrat befürwortet den Ausbau der Betreuung von bis zu drei Jahre alten Kindern in Form eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab 2013 oder alternativ dem Betreuungsgeld für zu Hause Erziehende grundsätzlich. Allerdings fordern die Länder, das Betreuungsgeld als Bundesleistung festzulegen. Zudem warnen sie vor einer "verschärften Pflicht" zur Bereitstellung eines Krippenplatzes. Hier sei im Regierungsentwurf wegen des komplizierten Geflechts von Verpflichtungen und Ausnahmen zu starke Bürokratisierung zu befürchten. Der Bund rechnet in der Aufbauphase bis 2013 mit zwölf Milliarden Euro Kosten, an denen er sich mit vier Milliarden Euro beteiligen will.

Jugendschutz
Die Hürden für den Kauf gewaltverherrlichender Computer- und Videospiele werden erhöht. Sogenannte Killerspiele, in denen Mord- und Metzelszenen detailliert dargestellt werden, gelten nun als jugendgefährdend. Indexiert werden auch Spiele, in denen Selbstjustiz der einzige Weg zur Gerechtigkeit ist. Außerdem muss die Altersfreigabe besser sichtbar sein. Die Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle von Filmwirtschaft und Unterhaltungssoftware muss nun in einer Mindestgröße auf der Frontseite der Hülle aufgedruckt sein. Mit dem erhöhten Jugendschutz reagiert der Bundesrat unter anderem auf den Amoklauf von Emsdetten 2006. Ein 18-Jähriger hatte in seiner ehemaligen Schule um sich geschossen und elf Menschen verletzt, bevor er Selbstmord beging.

(ThomsonReuters)

 

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