Finanzen Markt & Meinungen Startseite

 

Thema Altersvorsorge: Die Rentenversicherung in Deutschland - vertane Chancen

Nürnberg, 15.06.2008 11:48 Uhr (redaktion)

Bereits im Jahr 1957 hat der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer gewarnt, dass der „deutsche Versorgungsstaat moderner Wahn“ sei.

Dennoch ließ sich der Bundeskanzler nicht davon abbringen, das staatliche Rentensystem auf eine Umlagefinanzierung umzustellen. Infolgedessen orientierte sich die Entwicklung der Renten an dem Fortschritt der Bruttolöhne. Am 8. April 2008 hat nun das Bundeskabinett, trotz der angespannten Haushaltslage, beschlossen, die Renten in den Jahren 2008 und 2009 deutlich stärker als zunächst geplant anzuheben. Als Folge dieser Rentenanpassung werden die Beitragszahler langsamer als bisher vorgesehen entlastet.

Die Bundesregierung muss jährlich einen Bericht über die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung erstellen. Bei Einsicht in die Expertisen ist zu erkennen, dass die heutigen Probleme der Finanzierung der Rentenleistungen schon vor Jahrzehnten bekannt waren und auch deren Lösung regelmäßig angemahnt wurde. Die erforderlichen Einschnitte in das System der Rentenversicherung wurden aber nur zögerlich und auch meistens zu spät umgesetzt. Der Rentenversicherungsbericht enthält Modellrechnungen für mittelfristige Zeiträume von 5 Jahren und langfristige Perioden von 15 Jahren. Die Bundesregierung muss den gesetzgebenden Körperschaften, also dem Bundestag und Bundesrat konstruktive Vorschläge unterbreiten, wenn der Beitragssatz in dem Betrachtungszeitraum Höchstwerte überschreitet bzw. das Nettorentenniveau inklusive der zusätzlichen Altersvorsorge einen Mindestwert unterschreitet. Das Nettorentenniveau vor Steuern darf für einen Zugangsrentner im Jahr 2020 nicht unter 46 Prozent und im Jahr 2030 nicht unter 43 Prozent gegenüber dem Vergleichsentgelt absinken. Damit wird das Mindestsicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt.

In Bezug auf die Finanzierung der Rentenversicherung sind der Beitragssatz und das Rentenniveau wesentliche Faktoren. Es muss also die Frage gestellt werden, ob sich aus der Kausalität von Beitragssatzstabilität und Sicherungsniveau nicht ein Zielkonflikt entwickelt. Am 20. April 2007 wurde das sogenannte Rentenversicherungsaltersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen. Die sich daraus ergebende Verschiebung der Altersgrenzen ist jedoch nichts anderes als eine Absenkung der Rentenhöhe, welche nach Berechnungen von Finanzwissenschaftlern 7,2 Prozent betragen wird. Dieses Gesetz kann aber nur ein Ansatz bei der Problemlösung sein. Der arbeitenden Generation muss vor allem ein ausreichendes Zeitfenster geboten werden, um eine drohende Altersarmut zu vermeiden. Von dieser ist der heutige Arbeitnehmer stärker bedroht, als es die aktuellen Rentenempfänger jemals waren. Denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird erst in ca. 20 Jahren, d. h. im Jahr 2030 für eine wirkliche Entlastung bei der Finanzierung der gesetzlichen Altersrente sorgen können. Die Verlierer der in den letzten Jahren beschlossenen Reformen werden demnach die Generationen der Jahrgänge von 1960 bis 1980 sein. Nach aktuellen Berechnungen wird das Rentenniveau trotz der Reformen weiter sinken – ausgehend vom heutigen Stand werden bis 2030 weitere 17 Prozent Abschlag prognostiziert. Der durchschnittliche Zugang zur Altersrente liegt mittlerweile bei etwas mehr als 63 Jahren.
Wegen der fortlaufenden Steigerung der Lebenserwartung und daraus resultierend der längeren Bezugsdauer der Regelaltersrente schlägt die einschlägige Literatur die Einführung von konstanten Proportionen zwischen der Lebensarbeitszeit und der Rentenbezugsdauer vor. Weiter soll sogar eine Anhebung des Renteneinstiegsalters auf 69 Jahre erforderlich werden.

Mit der Einführung der staatlichen Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, d. h. der sogenannten Riester-Rente, im Jahre 2001 fand ein endgültiger Paradigmenwechsel beim Aufbau der Alterssicherung statt. Dementsprechend erlebte auch die betriebliche Altersversorgung ihre Wiederauferstehung. Die daraus folgenden Möglichkeiten müssen aber durch jeden Erwerbstätigen rechtzeitig und konsequent genutzt werden. Zunächst ist es von großer Wichtigkeit, dass eine Bestandsaufnahme der jeweiligen Altersversorgung erfolgt. Nur auf diesem Wege kann im Anschluss daran eine solide Ausfinanzierung der Rente erfolgen.

Die Rentenversicherungsträger führen zwar in regelmäßigen Abständen Betriebsprüfungen in den Unternehmen durch, dabei werden allerdings meistens nur stichprobenartige Kontrollen der Beschäftigungsverhältnisse vorgenommen. Infolgedessen können Veränderungen einzelner Beschäftigungsverhältnisse unbemerkt bleiben, die allerdings die Versicherungspflicht im jeweils konkreten Einzelfall betreffen. Insbesondere mittelständische Kapitalgesellschaften und Familien-GmbHs sollten regelmäßig die Versicherungspflicht ihrer Führungskräfte prüfen. Um zu vermeiden, dass erst in höherem Lebensalter die behördliche Feststellung erfolgt, dass keine Sozialversicherungspflicht bestand/besteht, ist zu empfehlen, entweder ein Verfahren zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzuführen oder vor bzw. unmittelbar nach einer Betriebsprüfung und dem Wirksamwerden des Bescheides, eine Überprüfung der Ergebnisse der Rentenversicherungsträger vorzunehmen. Die Motivation zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens sollte nicht nur eine etwaige Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen, sondern vor allem das Erlangen von Rechtssicherheit hinsichtlich der Versicherungspflicht sein.

Das jeweilige Ergebnis des Verfahrens kann dann anschließend dazu verwendet werden, die kapitalgedeckte Altersvorsorge in dem Maße aufzubauen und langfristig zu finanzieren, damit im Alter die gewünschte Höhe der Versorgung erreicht wird. Bei Einrichtung eines betrieblichen Altersversorgungssystems ist interdisziplinäres Denken notwendig. Wir unterstützen Sie dabei gerne und entwickeln mit Ihnen zusammen ein Konzept, das alle steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.

(bAV-Brief; Holger Sauer)

 

» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen