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Durch niedrigere Löhne fehlt oftmals der Anreiz zur Arbeitsaufnahme

Köln, 16.06.2008 14:36 Uhr (redaktion)

Wissen veraltet in kurzer Zeit. Arbeitslose haben damit besonders zu kämpfen – denn sie können sich nicht im Büro oder an der Werkbank auf dem Laufenden halten. Um den Anschluss nicht zu verpassen, sollten sie deshalb schnell wieder eine Stelle antreten. In Deutschland lohnt das jedoch aufgrund hoher Steuern und Sozialabgaben in manchen Fällen finanziell weniger, als weiter von staatlichen Transferzahlungen zu leben.

Lebenslanges Lernen ist einer der Schlüssel zum Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Wer im Job gefordert ist, der beschreitet diesen Weg oft automatisch: Denn täglich müssen Probleme gelöst und neue Aufgaben übernommen werden. Wer dagegen seine Stelle verliert, läuft mangels Praxis Gefahr, sein Wissen zu verlieren. Je länger diese Durststrecke dauert, desto stärker veraltet das Know-how und desto schlechter werden die Chancen auf einen neuen Posten.

Nicht selten fehlt aber im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit der finanzielle Anreiz, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Dann nämlich, wenn das neue Nettoeinkommen nur geringfügig über dem Arbeitslosengeld I läge oder sogar darunter. In dem Zwiespalt „arbeiten oder weiter suchen“ stecken laut einer Berechnung der OECD vor allem jene, deren neue Stelle geringer vergütet würde als ihr Job vor der Arbeitslosigkeit:

Chart1: Nettoeinkommen vs. Staatliche Versorgung
Chart1: Nettoeinkommen vs. Staatliche Versorgung

Halbtagsstelle. Ein arbeitsloser Single mit zwei Kindern kommt mit einer neuen, durchschnittlich entlohnten 50-Prozent-Stelle finanziell schlechter weg als vorher. Denn sein monatlicher Nettoverdienst liegt 87 Euro unter der Unterstützung von Vater Staat, die er zuvor bezog. Ein Alleinstehender ohne Nachwuchs stellt sich um 18 Euro schlechter, wenn er wieder halbtags in Lohn und Brot steht. Negativ fällt die Bilanz auch für einen verheirateten Alleinverdiener in der gleichen beruflichen Situation aus – ob mit oder ohne Kinder.

Zweidrittelstelle. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Zweidritteljob annimmt, kann dadurch die Haushaltskasse schon eher aufbessern. Das Plus liegt je nach Familiensituation zwischen 170 und 370 Euro pro Monat.

Vollzeitstelle. Mit voller Stundenzahl zu arbeiten, lohnt sich für alle betrachteten Exarbeitslosen noch stärker. Es kommen mindestens 700 Euro mehr aufs Konto als beim Stempeln.

Dass sich eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung teils nicht rechnet, ist ein falsches Signal für Arbeitslose. Viele dürften abwarten, ob sich nicht eine besser bezahlte Tätigkeit findet und verlieren so nach und nach ihr berufliches Wissen. Ursache für diese Fehlentwicklung muss aber nicht unbedingt eine zu üppige Unterstützung für Arbeitslose sein, wie ein Blick nach Dänemark zeigt. Deutschlands nordische Nachbarn greifen Menschen ohne Beschäftigung finanziell in etwa genauso stark unter die Arme wie der hiesige Sozialstaat:


 

Dänen beziehen zu Beginn der Arbeitslosigkeit durchschnittlich 74 Prozent ihres letzten Nettogehalts, Deutsche ohne Job erhalten 73 Prozent.


 

Doch anders als hierzulande bleibt den Untertanen von Königin Margrethe II. mehr übrig, wenn sie wieder an den Schreibtisch zurückkehren. Ein arbeitsloser Alleinerziehender mit zwei Kindern hat mit einer durchschnittlich bezahlten Zweidrittelstelle rund 480 Euro je Monat mehr in der Tasche als mit staatlicher Hilfe – ein Deutscher aber nur 168 Euro.

Der eigentliche Knackpunkt ist demnach ein anderer: Deutschland belastet kleine Einkommen zu stark mit Steuern und Abgaben. Dass insgesamt kräftig hinlangt wird, zeigt ein Vergleich mit anderen Industrieländern:


 

Der sogenannte Steuer- und Abgabenkeil – die Summe aus Einkommenssteuer, Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzüglich staatlicher Transfers – betrug in Deutschland 2006 rund 45 Prozent der Arbeitskosten. Im Durchschnitt aller OECD-Länder waren es nur 32 Prozent.


 

Einige Schritte, damit die Bundesbürger netto mehr für ihre Arbeit in der Tasche haben, sind bereits gemacht. So wurde etwa der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent und der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt. Den Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli 2008 auf 1,95 Prozent zu erhöhen, führt dagegen wieder in die verkehrte Richtung.

(IWKöln; 2008)

 

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