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Geldwäschegesetz: Nun müssen auch Berater bei Bargeschäften aufpassen

Berlin, 27.06.2008 10:43 Uhr (redaktion)

Bisher mussten neben Banken nur Finanzdienstleister gegenüber Barzahlern ein "berufsmäßiges Misstrauen" an den Tag legen. Jetzt kann es fast jeden treffen, der größere Zahlungen in Form von Honorar oder Kaufpreiszahlungen erhalten kann.

Der deutsche Bundestag hat am 19.6.2008 – mit einiger Verspätung – der Geldwäsche und der Finanzierung des internationalen Terrorismus die weitere Bekämpfung angesagt und das betreffende Gesetz verschärft.

Stimmt nach dem Bundestag auch der Bundesrat zu, muss derjenige, der ein Bargeschäft durchführt, bei dem mehr als 15.000 EUR den Besitzer wechseln, grundsätzlich die Identität desjenigen überprüfen, der ihm das Bargeld gibt. Hat er einen Verdacht oder meint er, einen Verdacht haben zu müssen, muss er diesen den Behörden melden.

Während bisher im Großen und Ganzen lediglich Banken und Finanzdienstleister zu „beruflichem Misstrauen“ gegenüber Barzahlern verpflichtet waren, soll diese Pflicht in Zukunft alle Berufsgruppen treffen, bei denen man teure Dinge bar zahlen kann. Das sind neben Juwelieren, Kunsthändlern, Galeristen, Immobilienmaklern und Teppichhändlern auch Steuerberater.

(Haufe Finanzdienstleister)

 

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